Die Dresdner Staatsanwaltschaft verfolgt systematisch Nazi-Gegner in einem Bundesland, das als Zentrum der rechtsradikalen Szene gilt. Neben Mecklenburg-Vorpommern ist Sachsen das einzige Bundesland, in dem die neo-faschistische NPD im Landtag sitzt. Sie ist in allen Kreistagen und mehreren Gemeinderäten vertreten. Sachsen war das Zentrum des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), der für mindestens neun rassistische Morde in den Jahren zwischen 2000 und 2006 verantwortlich ist.
Der bisherige Höhepunkt in der Kampagne der Dresdner Behörden ist der Prozess gegen den aus Jena stammenden Jugendpfarrer Lothar König, der am 4. April am Amtsgericht Dresden begann. König wird schwerer Landfriedensbruch, versuchte Strafvereitlung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Er soll bei den jährlich am 19. Februar stattfindenden Anti-Nazi-Protesten in Dresden im Jahr 2011 Demonstranten zu Gewalt gegen die Polizei angestachelt haben.
Der fast 60-jährige König engagiert sich seit langem auf Demonstrationen gegen Nazis und Rechtsradikalismus. Er hat mit seiner Jungen Gemeinde bereits in den 90er Jahren Aktionen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit unterstützt. Dabei ist bekannt, dass er gewalttätige Aktionen ablehnt und auf Demonstrationen zur Deeskalation beiträgt. Für seine Arbeit in der Jungen Gemeinde Jena wurde er mehrfach ausgezeichnet, u. a. von der Martin-Niemöller-Stiftung und der Amadeu-Antonio-Stiftung.
Wie jedes Jahr war er auch am 19. Februar 2011 nach Dresden gekommen, um als Teil eines breiten Bündnisses aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Opferverbänden gegen einen „Gedenkmarsch“ rechtsextremer Organisationen für die deutschen Opfer des alliierten Bombenangriffs auf die Dresdner Innenstadt im Februar 1945 zu demonstrieren. Mit seinem umgebauten VW-Bus mit Lautsprechern, genannt „Lauti“, begleitete er etwa 20.000 Demonstranten, die sich den etwa 3.000 Neonazis entgegen stellten.
Im Verlauf der Demonstration kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten, bei denen laut Polizeiangaben 118 Polizisten schwer verletzt wurden. In Wirklichkeit wurden jedoch nur acht Polizisten für eine kurze Zeit dienstunfähig geschrieben; die meisten verletzten sich leicht, als sie gegen Demonstranten vorgingen.
Unzählige Aufnahmen und Zeugenaussagen bescheinigen, dass König auf der Demonstration um Deeskalation bemüht war, obwohl die Polizei immer wieder versuchte, den Protestierenden den Weg zu versperren. Er nutzte seinen Lautsprecherwagen, um Musik abzuspielen, Demonstranten den Weg zu weisen und zu friedlichem Protest gegen den Nazi-Marsch aufzurufen.
Dennoch wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, mit angeblichen Wortäußerungen oder allein durch seine Anwesenheit Demonstranten zur Gewalt gegen Polizisten angestiftet zu haben. Mit seinem „Lauti“ habe er als „Kommunikationsstelle und Koordinator für gewalttätige Aktionen“ fungiert und „aus seinem Fahrzeug heraus Personen des linken Spektrums zu Gewalttätigkeiten aufgerufen“. Über Königs Lautsprecherwagen sei gerufen worden: „Deckt die Bullen mit Steinen ein“. Des Weiteren habe König versucht, mit seinem VW-Bus ein Einsatzfahrzeug der Polizei von der Straße zu drängen.
Tatsächlich gibt es keinerlei Beweismaterial, das diese Vorwürfe auch nur ansatzweise belegt. Alle verfügbaren Video- und Tonmitschnitte der Demonstration beweisen das Gegenteil von dem, was die Staatsanwaltschaft König vorwirft.
Auf einem Videoausschnitt, den die Staatsanwaltschaft gegen König verwendet, ruft dieser: „Leute kommt mal, wir sind hier so viele, einfach weitergehen, geht mal weiter. Das sind nicht so viele, Keine Schilde, keine Schutzsachen, die Polizei.“ Dann wendet er seinen VW und fordert die Demonstranten auf, ihm zu folgen.
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass König in diesem Moment zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen habe, ist absurd. Prof. Dr. Martin Kutscha, Staatsrechtler an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, erklärte in einem Interview mit dem ZDF, nachdem ihm das Video gezeigt wurde: „Ich hab den Eindruck, dass der Pfarrer eher mäßigend auf die Demonstranten einwirkt, indem er mit dem Auto wendet und sie aufruft, beim Auto zu bleiben, und eben gerade nicht versucht, die Leute aufzuwiegeln, also etwa Steine zu werfen oder ähnliches.“
Selbst das Abspielen von Musik legt die Staatsanwaltschaft König zu seinen Ungunsten aus. So verweist sie auf den angeblich gewaltschürenden, da „aggressiven und anheizenden“ Charakter der gespielten Musik. Unter den Songs waren u. a. „Paint it Black“ von den Rolling Stones und „Keine Macht für Niemand“ von Ton Steine Scherben.
Der Prozess gegen König tritt so offensichtlich die elementarsten demokratischen Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen, dass vier Bürgerrechtsorganisationen – die Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen – das Verfahren gegen König als in einer Erklärung als „politischen Prozess“ gebrandmarkt haben.
Der gesamte bisherige Prozessverlauf und seine Vorgeschichte machen deutlich, dass es beim Prozess gegen König, darum geht, jeden Widerstand gegen die jährlichen Neo-Nazi-Märsche in Dresden zu kriminalisieren.
Zunächst wurde der Prozess am Vortrag des ursprünglich geplanten Prozessauftakts am 19. März vertagt. Nur wenige Tage zuvor hatte die Verteidigung beim Einblick in die Originalakten eine lose Ansammlung von u. a. über 170 Blättern und einer CD mit Videomitschnitten gefunden, von der sie bis dahin keinerlei Kenntnisse hatte. Die Staatsanwaltschaft und eine Gerichtssprecherin gaben nachweislich falsch an, dass es sich dabei um unerhebliches Material handle.
Der erste Prozesstag drehte sich vor allem um die Frage, was König überhaupt vorgeworfen wird. Die Verteidigung beantragte gleich zu Beginn die Nichtverlesung der Anklageschrift, da sie diffus und suggestiv sei und eine konkrete Straftat nicht einmal ansatzweise umreiße. Nachdem sie dennoch vorgetragen wurde, verlasen sowohl König als auch sein Verteidiger Erklärungen, in denen sie der Staatsanwaltschaft Beweismittelunterdrückung, Schlamperei, schlichte Faulheit und für König verletzende Unterstellungen vorwerfen.
Insgesamt hat die Dresdner Staatsanwaltschaft Tausende von Verfahren gegen Teilnehmer von Antinazidemonstrationen eingeleitet. In einer illegalen Funkzellenüberwachung sammelte die Polizei über eine Million Mobilfunkdaten. Gegen Tausende Nazi-Gegner wurden Strafverfahren eingeleitet, darunter allein 1.500 Verfahren wegen angeblichen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.
Sondereinsatzkommandos haben teilweise ohne Genehmigung Wohnungen von Verdächtigen gestürmt und durchsucht, darunter auch das Büro von König im thüringischen Jena. Als dieser sich auf einem Wanderausflug in den Alpen befand, brachen sächsische Beamten ohne Absprache mit den thüringischen Behörden in Königs Wohnung ein und beschlagnahmten Computer, CDs und selbst den VW-Bus, der vor dem Haus geparkt war.
Die Durchsuchung am 10. August letzten Jahres erfolgte nur wenige Tage, nachdem sich König in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel kritisch über die sächsischen Behörden geäußert, ihre Methoden mit denen der Staatssicherheit der DDR verglichen und das brutale Vorgehen der Polizei angeprangert hatte.
Die Nähe der sächsischen Behörden zur rechten Szene ist so offensichtlich, dass selbst die bürgerliche Presse regelmäßig kritische Artikel veröffentlicht. Der Spiegel kommentierte das massive Vorgehen der Polizei gegen Anti-Nazidemonstranten bei den Protesten im letzten Jahr: „Tatsächlich scheint es, als würden sächsische Behörden und Justiz mit aller Härte Bürger verfolgen, die sich gegen Neonazis stellen, die Rechtsextremisten aber gewähren lassen.“
Das Amtsgericht Dresden will an König ein Exempel statuieren. Nur wenige Monate vor dem Prozessbeginn gegen den Jungendpfarrer hat es bereits den Nazi-Gegner Tim H. wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall waren weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft in der Lage, konkrete Taten oder auch nur eine allgemeine Tatbeteiligung des Angeklagten nachzuweisen. (siehe: „Dresden: drastisches Urteil gegen Neo-Nazigegner”)