In der Karlsruher Nordstadt kam es am Mittwoch im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses zu einem Blutbad. Der arbeitslose 53jährige Bernard K. erschoss bei der Zwangsräumung der Wohnung seiner Lebensgefährtin fünf Menschen: den Gerichtsvollzieher, einen Mitarbeiter des Schlüsseldienstes, den neuen Wohnungseigentümer, sowie seine Freundin und sich selbst.
Bernard K. lebte mit seiner ebenfalls arbeitslosen Lebensgefährtin in der Wohnung, zeitweise aber auch im Elsass. Die Frau war Eigentümerin der Wohnung, war aber mit den Zahlungen an die Hausgemeinschaft im Rückstand. Im April dieses Jahres war die Wohnung zwangsversteigert worden.
Auch wenn bisher wenig über das Leben des Täters bekannt ist, waren die Medien rasch bemüht, individuelle Motive ins Zentrum ihrer Darstellung zu rücken. Bernard K. wurde als Waffenfanatiker beschrieben, der die Tat über lange Zeit geplant habe.
Bei einer solch brutalen Tat spielen natürlich bestimmte individuelle Umstände eine Rolle. Der bisher rekonstruierte Tathergang verweist aber darauf, dass sich in dieser individuellen Gräueltat Bernard K.s zugleich das wachsende soziale Elend in besonders abscheulicher Weise ausdrückt.
Gegen acht Uhr morgens erschien ein Gerichtsvollzieher in Begleitung eines Sozialarbeiters und eines Schlossers vor der Wohnung von Bernard K’s Lebensgefährtin. Als der Schlosser die Wohnung aufbrechen wollte, öffnete Bernard K. die Tür und bat die Männer, sich zu setzen. Der Gerichtsvollzieher lehnte ab und forderte Bernard K. auf, die Wohnung zu verlassen. Daraufhin lief Bernard K. ins Nebenzimmer, kam mit einer Pistole zurück und schoss auf den Gerichtsvollzieher. Als er dem Schlosser befahl, die anderen beiden Männer zu fesseln, versuchte dieser, ihm die Waffe zu entreißen, worauf Bernard K. ihn mit mehreren Schüssen niederstreckte.
Nachdem der Sozialarbeiter über eine Stunde beschwichtigend auf Bernard K. eingeredet hatte, ließ dieser ihn gegen zehn Uhr überraschend frei. Der Sozialarbeiter informierte die Polizei, die umgehend mit einem Sonderkommando anrückte. Als die Beamten wenig später die Wohnung stürmten, waren Bernard K. und seine Geiseln bereits tot. In der Wohnung wurden eine Übungshandgranate, ein Gewehr mit Magazin, eine Schrotflinte, zwei Pistolen sowie reichlich Munition gefunden, mit denen Bernard K. sich nach Aussagen des Karlsruher Kriminaldirektors ein "extremes Feuergefecht" mit der Polizei hätte liefern können.
Alle Einzelheiten des Tathergangs deuten darauf hin, dass es sich hier um die Verzweiflungstat eines Menschen gehandelt hat, der seine Situation als ausweglos empfand. Von der jahrelangen eigenen Arbeitslosigkeit zermürbt, wurde Bernard K. am Mittwoch auf die härteste Weise mit der sozialen Realität in Deutschland konfrontiert.
Der neue Besitzer kam mit Unterstützung der staatlichen Justiz in Form des Gerichtsvollziehers an diesem Tag in die Wohnung und forderte Zugang zu seinem Eigentum. Beide waren weder an persönlichen Umständen, noch an der offenbar schwierigen Lebenssituation der Betroffenen interessiert.
Das Karlsruher Drama ist nicht das erste seiner Art. Im Dezember 2011 erschoss ein 68-jähriger Mann nach der Zwangsversteigerung seines Mehrfamilienhauses in Rastatt (Baden Württemberg) den neuen Besitzer. Im Juni 2011 griff ein Dreißigjähriger in Berlin einen Gerichtsvollzieher, der bei einem Vollstreckungstermin geklingelt hatte, mit einem Beil an. Im März 2011 erstach ein arbeitsloser und verschuldeter Mann vor der Zwangsräumung seiner Wohnung in Halle (Sachsen-Anhalt) seine Ehefrau.
Diese Vorfälle und die Eskalation der Gewalt sind vor allem darauf zurückzuführen, dass der Lebensstandard von großen Teilen der Bevölkerung im „Wirtschaftsmotor Deutschland“ in den vergangenen Jahren ganz erheblich abgesenkt wurde, und immer mehr Menschen nicht in der Lage sind, ihren in der Vergangenheit eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Dabei wird die Anzahl von Zwangsversteigerungen von Wohneigentum bei weitem durch die Anzahl von Zwangsräumungen von Mietwohnungen übertroffen. Diese betrifft in der Regel Menschen, die durch Arbeitslosigkeit oder den Übergang in prekäre Arbeitsverhältnisse entweder Hartz IV beziehen oder „aufstocken“ müssen und deren Miete über den Satz erhöht wurde, der ihnen vom Staat zugestanden wird. Allein in Berlin beträgt die Zahl dieser Haushalte über 60.000.
Vor der Zwangsräumung sind die meisten Betroffenen demütigenden Schikanen durch Vermieter oder Versorgungsunternehmen ausgesetzt. So wurde allein im vergangenen Jahr 600.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt und knapp anderthalb Millionen Menschen im wirtschaftlich stärksten Land der EU das elementare Grundrecht auf Versorgung verweigert.
Es ist aber nicht allein die wachsende soziale Ungleichheit, die zur Grundlage für Verzweiflungstaten wie der in Karlsruhe wird. Es ist auch das Gefühl, in äußersten Notsituationen ganz auf sich allein gestellt und von Gesellschaft und Politik im Stich gelassen zu werden, das zu tiefer Verzweiflung führt.
Es waren SPD und Grüne, die Hartz IV eingeführt und durch die Ausweitung des Billiglohnsektors die Grundlage für die gegenwärtige Massenverelendung gelegt haben. Und auch die Linkspartei hat in zehn Jahren Regierungsbeteiligung in Berlin durch Bankenrettungen und die Verkäufe von Wohnraum an Großinvestoren gezeigt, auf wessen Seite sie im Fall von Zwangsversteigerungen und Zwangsräumungen steht.