Befehlshaber des Blutbads von Kundus wird General

Bundeswehroberst Georg Klein, der am 4. September 2009 das Massaker in der Nähe der Stadt Kundus in Afghanistan befahl, soll General werden. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière will ihn befördern und ab 2013 mit der Leitung einer Abteilung im Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr betrauen, das für die Rekrutierung und Auswahl von Berufssoldaten zuständig ist.

Das Bundesamt für Personalwesen ist erst mit dem Strukturwandel der Bundeswehr zu einer Berufsarmee entstanden. Es umfasst sechs Abteilungen: Zentrale Aufgaben (I), Personalgewinnung (II), Personalführung von Soldaten, Zivilpersonal und Reservisten (III-V) und Personalabrechnung (VI). Laut „Sachstand zur Neuausrichtung der Bundeswehr“ vom September 2011 sind unter Klein nach seiner Beförderung 7.400 zivile und 2.150 militärische Dienstposten „in einer Hand zusammengeführt“. Klein zählt dann zur obersten Spitze der Bundeswehr, die bisher aus 200 und bald nur noch aus 180 Generälen besteht.

Kleins Beförderung und seine Betrauung mit Personalaufgaben sind ein politisches Signal. Sein Name steht für das größte Massaker an Zivilisten, das ein deutscher Offizier seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs angeordnet hat.

Nach Angaben der Nato kamen in Kundus bis zu 142 Personen ums Leben, als Klein die Bombardierung zweier Tanklaster befahl, die der Bundeswehr zuvor durch Aufständische gestohlen worden waren. Rund um die Wagen befanden sich zahlreiche Zivilisten, darunter auch Kinder aus umliegenden Ortschaften, die hofften, dort Treibstoff abzuzapfen. Klein hatte den US-Kampffliegerpiloten den Angriffsbefehl erteilt, obwohl ihm diese nahe gelegt hatten, die Zivilbevölkerung zunächst durch Tiefflüge zu warnen.

Klein behauptete, die Zerstörung der Tanklaster sei nötig gewesen, um das in der Nähe liegende deutsche Feldlager zu schützen. Tatsächlich hatten sich die Laster seit Stunden vom Lager wegbewegt und steckten in einem Flussbett im Sand fest.

Die Bundesregierung reagierte auf das Massaker mit einer systematischen Desinformationskampagne. Das Verteidigungsministerium verwickelte sich in immer neue Lügen und Widersprüche. Erst Presseveröffentlichungen und Verlautbarungen amerikanischer Stellen ließen sein wahres Ausmaß allmählich erkennen. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert verloren in diesem Zusammenhang ihre Posten.

Es blieb ungeklärt, ob Klein sich bei vorgesetzten Stellen rückversichert hatte, bevor er den Angriffsbefehl gab. Er hatte die Entführer mit Hilfe der US-Luftaufklärung vorher gut viereinhalb Stunden lang beobachtet.

Es gibt Hinweise, dass das Massaker von Teilen der Armeeführung gewollt war, um die Politik zu zwingen, einen Krieg, der von zwei Dritteln der Bevölkerung abgelehnt wird, stärker als bisher zu unterstützen.

Ein anderer Verdacht nährte die Beteiligung der Eliteeinheit KSK am Angriff auf die Tanklaster. Demnach diente der Angriff nicht der Abwehr einer Gefahr für das deutsche Feldlager, sondern der gezielten Tötung vermuteter Taliban-Führer.

Aus militärischen und rechten Kreisen war schon lange vor dem Massaker der Ruf ertönt, die Bundeswehr, deren Einsatz bis dahin offiziell als Stabilisierungsoperation zur Friedenssicherung galt, müsse in Afghanistan härter durchgreifen. Klein machte damit offenbar Ernst. Im Februar 2010 stufte die Bundesregierung dann folgerichtig den Konflikt in Afghanistan als Bürgerkrieg ein, was die Tötung von Zivilisten rechtfertigt. Das würde auch erklären, weshalb Verteidigungsministerium und Bundesregierung ihn gegen alle Angriffe und Vorwürfe in Schutz nahmen.

Die juristische Behandlung des Massakers von Kundus war eine Farce. Ein Disziplinarverfahren der Bundeswehr gegen Klein wurde bald wieder eingestellt. Einem Untersuchungsausschuss des Bundestags verweigerte die Bundeswehr alle wesentlichen Auskünfte. Ermittlungen der Karlsruher Bundesanwaltschaft gegen Klein wurden im April 2010 ebenfalls eingestellt. Klein blieb damit straffrei und die Bundeswehr erhielt freie Hand, in Zukunft ungestraft ähnliche Aktionen durchzuführen.

Die Bundesanwaltschaft war sich der Tragweite ihrer Entscheidung durchaus bewusst. In ihrer offiziellen Begründung erklärte sie: „In dem aufwendigen Prüf- und Ermittlungsverfahren sind erstmals die Umstände eines durch Bundeswehrsoldaten angeordneten militärischen Luftschlages mit weitreichenden tödlichen Folgen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Gegenstand umfassender strafrechtlicher Überprüfung gewesen.“

Die World Socialist Web Site kommentierte die Einstellung der Ermittlungen mit den Worten: „Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft und ihre Begründung stärken jenen Militärs den Rücken, die rücksichtsloser gegen die afghanischen Aufständischen und die Zivilbevölkerung vorgehen wollen.“ (siehe: „Die Wiederkehr des deutschen Militarismus“)

Mit der Beförderung Kleins und seinem Einsatz im Amt für Personalwesen wird den neuen Soldaten signalisiert, dass Töten zu ihrem Handwerk gehört und dass der Tod von Zivilisten weder bestraft wird noch ihre Laufbahn gefährdet.

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