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Kernstücke des ÖTV-Angebots

  • Lohnsenkungen durch Verkürzung der Wochenarbeitszeit ohne vollen Lohnausgleich. Für den Osten Deutschlands ist bereits ein dahingehender Tarifvertrag (Regelung 15c im BAT-Ost) abgeschlossen worden. Auf seiner Grundlage sind Lohnsenkungen um 30 Prozent möglich. Dabei wird dann die Arbeitszeit verkürzt, aber, wie die Erfahrung zeigt, bei gleichbleibender Arbeitsmenge!
  • Abbau von Überstunden und von Mehrarbeit. Vor allem bei den unteren und mittleren Lohngruppen macht die Bezahlung der Überstunden nach den wiederholten Reallohnsenkungen nicht selten einen wichtigen Bestandteil des Einkommens aus. Insgesamt geht es dabei nach den Angaben der Gewerkschaft um 243 Millionen bezahlte Überstunden, wie sie im Jahr 1996 angefallen sind.
  • Einrichtung von Arbeitszeitkonten. Auch dadurch fallen alle Zuschläge für Überstunden und Mehrarbeit fort. Die Regelarbeitszeit wird tariflich für ein ganzes Jahr oder sogar für mehrere Jahre festgelegt; innerhalb dieses Zeitraums kann dann die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit stark variieren, in der Theorie und vielleicht laut Tarifvertrag "einvernehmlich", in der Praxis jedoch hauptsächlich je nach Bedarf des Arbeitgebers. Die ÖTV nennt dies "Arbeitszeitsouveränität".
  • Tarifvertragliche Ausgestaltung des Altersteilzeitgesetzes. Dabei soll der Wunsch älterer Beschäftigter nach einem früheren Ruhestand benutzt werden, um einen beschleunigten Abbau der Arbeitsplätze reibungslos durchzusetzen.
  • Systematische Ausdehnung der Teilzeitarbeit, bei der, wie alle Erfahrungen zeigen, zum halben Lohn dieselbe Arbeitsmenge bewältigt werden muß.

© neue Arbeiterpresse, Nr. 863, 14. August 1997 

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