Gericht verfügt: Leiharbeit bei Lufthansa ist rechtmäßig

Die Lufthansa darf in Berlin weiterhin Leih-Stewardessen einsetzen. Das hessische Landesarbeitsgericht bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 15. Februar 2012 und wies damit in zweiter Instanz einen Antrag des Betriebsrates auf einstweilige Verfügung gegen die Beschäftigung von Leiharbeitern in der Kabine zurück.

Lufthansa fliegt seit dem 3. Juni 2012 vom Berliner Flughafen Tegel mit Kabinenpersonal, das über die Zeitarbeitsfirma Aviation Power eingestellt wird. In sechs Maschinen sollen künftig rund 240 Leih-Stewardessen zum Einsatz kommen. 170 sind bereits eingestellt worden.

Die Leiharbeiter bekommen zwar dieselbe Ausbildung und dasselbe Einstiegsgehalt wie ihre bei Lufthansa Classic beschäftigten Kollegen, erhalten aber keine Lohnerhöhungen, müssen neun Prozent Mehrarbeit leisten und auf Zulagen zur Altersversorgung verzichten. Ihre Verträge laufen nach zwei Jahren aus.

Was das Urteil besonders bedeutsam macht, ist der Umstand, dass die Firma Aviation Power 2004 als Joint Venture von Lufthansa Technical Training und Manpower Deutschland gegründet wurde und sich zu 49 Prozent im Besitz der Fluglinie befindet. Auf ihrer Website präsentiert sich Aviation Power auch anderen Fluglinien als Dienstleister im Bereich „Outsourcing“. Gemeint ist damit die Abgabe von Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen oder klarer ausgedrückt: die systematische Senkung der Lohnkosten durch die Einstellung von Leiharbeitern.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hessen öffnet damit auch im Bereich der Luftfahrt einem neuen Trend Tür und Tor: Dem Umgehen aller tariflichen Vereinbarungen durch organisiertes Lohndumping auf Betriebsebene mit Hilfe der Gründung firmeneigener Leiharbeitsfirmen.

Diese Form, alle sozialen Rechte der Arbeiter zu schleifen, ist in Deutschland in den vergangenen Jahren förmlich explodiert. Mehr als eine Million Arbeiter leisten derzeit als schnell kündbare Billigkräfte ohne jegliche arbeitsrechtliche Absicherung moderne Fronarbeit. 30 Prozent von ihnen sind unter dreißig Jahre alt, immer mehr junge Menschen müssen auf diese Weise ins Berufsleben einsteigen.

Spätestens mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Rahmen der Hartz I Reformen im Jahr 2003 wurde die Auslagerung von Arbeitskräften in Zeitarbeitsfirmen zum Hauptinstrument, um Lohnkürzungen durchzusetzen und den Kündigungsschutz zu umgehen.

Leiharbeiter erhalten im Schnitt 30 bis 50 Prozent weniger Lohn als ihre fest angestellten Kollegen. Sie haben geringere Rentenansprüche, kein Recht auf Fortbildung und erhalten meist kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Bei Absatzrückgang sind die Zeitarbeiter die ersten, die auf die Straße gesetzt werden.

Bei der Durchsetzung dieser Zustände spielten die Gewerkschaften eine zentrale Rolle. Laut Gesetz müssen Leiharbeiter nämlich zu gleichen Bedingungen und gleichen Löhnen eingestellt werden, wie die Festangestellten. Dies kann nur dann unterlaufen werden, wenn ein spezieller Tarifvertrag für die Leiharbeit ausgehandelt wird.

Sowohl die Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit und PSA (CGZP), als auch die Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften erklärten sich bereit, einen solchen Vertrag abzuschließen und damit die massive Schlechterstellung der Leiharbeiter zu ermöglichen. Zudem muss jeder Einsatz von Zeitarbeitern von den jeweiligen Betriebsräten genehmigt werden.

Nun sind die gleichen Gewerkschaften daran beteiligt, die miesen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeiter zu nutzen, um das Tarifgefüge insgesamt aufzubrechen und Attacken auf Löhne und Arbeitsrechte zu fahren. Bei BMW haben IG-Metall und Konzernleitung erst Anfang Juli bekannt gegeben, dass sie die Zeitarbeit reduzieren und dafür tausende Arbeiter zu deutlich schlechteren Konditionen und ohne arbeitsrechtlichen Schutz neu einstellen wollen.

Für die Lufthansa-Arbeiter bedeutet das Urteil des Arbeitsgerichts ganz konkret, dass die Konzernleitung versuchen wird, ihre umfassenden Pläne zur Reduzierung der Personalkosten mit der Brechstange der hausinternen Zeitarbeit durchzusetzen. In den nächsten zwei Jahren will die Chefetage die Personalkosten pro Flugstunde um fünf Prozent zu senken.

Im Kampf gegen diese Kürzungen sind die Arbeiter nicht nur mit der Konzernleitung, sondern auch mit den Gewerkschaften konfrontiert, die das Lohndumping in den letzten Jahren mithilfe der Zeitarbeit organisiert haben.

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