NSU-Morde: Verfassungsschutz hat mehr Akten vernichtet als ursprünglich bekannt

Auf Weisung des Bundesinnenministeriums hat das Bundesamt für Verfassungsschutz noch bis Mai dieses Jahres Akten zu den Hintergründen der NSU-Morde vernichtet.

Schon vor einigen Wochen war herausgekommen, dass ein Abteilungsleiter des deutschen Inlands-Geheimdienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Akten über V-Leute in der rechtsextremen Szene Thüringens beseitigt hatte, aus der die Terrorgruppe „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hervorgegangen war.

Die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe ermordeten von 2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin, legten Bomben und überfielen Banken. Sie lebten von 1998 bis 2011 unbehelligt in Ostdeutschland.

Der Geheimdienst selbst, die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Medien haben diese Aktenvernichtung als Fehler, Panne, Schlamperei usw. bezeichnet. Die Aktenvernichtung sei angeblich vom verantwortlichen Abteilungsleiter und mehreren Beamten auf eigene Faust durchgeführt worden. Inzwischen steht fest, dass die Aktenvernichtung gezielt vorgenommen wurde, um Spuren zu beseitigen. Gegen drei Beamte laufen deshalb Disziplinarverfahren.

Im November 2011 hatten sie in zwei Schritten – kurz vor und kurz nach Entlarvung des NSU – Akten mit Informationen über die „Operation Rennsteig“ geschreddert. Im Rahmen dieser Operation hatten das BfV und weitere Geheimdienste mindestens 15 V-Leute in der Neonazi-Gruppe „Thüringer Heimatschutz“ angeworben, dem auch die NSU-Terroristen angehörten.

Auch in den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) in Thüringen und Sachsen wurden Akten vernichtet oder zurückgehalten, die die NSU und deren Umfeld betrafen. Der Präsident des BfV Heinz Fromm sowie die Präsidenten der beiden Landesämter sind deshalb zurückgetreten.

Inzwischen wird auch Fromms Stellvertreter Alexander Eisvogel, der zunächst noch als sein Nachfolger gehandelt wurde, seinen Posten verlassen. „In Parlamentskreisen heißt es“, so die Frankfurter Rundschau, „möglicherweise habe der Beamte mit der Beseitigung von Akten zu tun.“ Der 47-jährige Eisvogel ist seit Jahren für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig und war zwischendurch Chef des Verfassungsschutzes in Hessen.

Vorige Woche erklärte nun Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), das BfV habe auch auf Weisung seines Hauses Akten vernichtet, die über die Arbeit des Geheimdienstes in der rechtsradikalen Szene Auskunft geben könnten. Die Weisung hatte das Innenministerium am 14. November 2011, also nur zehn Tage nach Bekanntwerden der rassistischen Morde des NSU, erteilt. Von Pannen oder Fehlern einiger Mitarbeiter kann damit keine Rede mehr sein. Die Aktenvernichtung hat offensichtlich System.

Der Sprecher des Innenministeriums Jens Teschke räumte am vergangenen Freitag entgegen vorherigen Behauptungen ein, die Vernichtung der Protokolle von insgesamt sechs Abhörmaßnahmen gegen Rechtsextremisten im BfV habe im November, Dezember, April und Mai stattgefunden. Die jüngste vernichtete Akte stammte aus dem Jahre 2005.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung betrafen die im Dezember vernichteten Akten die Neonazis Jan W. und Thorsten H. Beide werden verdächtigt, Kontakt zu den drei Terroristen des NSU gehabt und sie unterstützt zu haben. Jan W. steht im Verdacht, als V-Mann des sächsischen Geheimdienstes eine Waffe für die Terrorzelle besorgt zu haben.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter Verweis auf Sicherheitskreise, dass möglicherweise auch Thomas S. in den Akten eine Rolle spielte. Thomas S. sei zeitweise mit Beate Zschäpe liiert gewesen.

Das Innenministerium hatte diese Vernichtung von Akten als „Routinemaßnahme“ verteidigt, die das Gesetz zwingend vorschreibe. Paragraf 12 des Verfassungsschutzgesetzes verordnet die Löschung personenbezogener Daten aber nur, wenn „ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist“. Das war hier offensichtlich nicht der Fall.

Dass das Innenministerium als Aufsichtsbehörde des BfV die Zerstörung von Akten angeordnet hat, wirft die Frage auf, ob es nicht bereits über die gezielte Vernichtung der Akten zur „Operation Rennsteig“ informiert oder gar daran beteiligt war. Bislang wird diese Aktion als eigenmächtige Entscheidung des Referatsleiters im BfV dargestellt, von der das Ministerium angeblich nichts wusste.

Die Enthüllungen, die stückweise ans Tageslicht gelangen, zeigen, dass die Mordserie des NSU ohne die tatkräftige Unterstützung der Geheimdienste kaum möglich gewesen wäre. Unter der ständigen Beobachtung der Verfassungsschutzämter und üppig finanziert über deren V-Leute wurde Ende der 1990er Jahre eine rechtsextreme Szene aufgebaut und unterstützt, der eine rechte Terrororganisation entsprang.

Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie und in welchem Umfang der Verfassungsschutz an den NSU-Verbrechen mittel- oder unmittelbar beteiligt war. Doch die Beantwortung genau dieser Frage wird unterdrückt. Von Seiten der Geheimdienste und des Innenministeriums geschieht dies durch die Vernichtung und das Vorenthalten von Beweismitteln und Akten.

Inzwischen befassen sich vier Ausschüsse mit den Ermittlungen der Geheimdienste zur NSU-Terrorserie – in Sachsen, in Thüringen, im Bundestag und in Bayern, wo fünf der zehn Morde des NSU verübt wurden und der Ausschuss seine Arbeit nach dem Sommer aufnehmen soll. Doch die Beteiligten sehen ihre Aufgabe nicht darin, die wirklichen Beziehungen zwischen Verfassungsschutz und rechtsextremer Szene einschließlich des NSU zu beleuchten, sondern den geschädigten Ruf der Geheimdienste wiederherzustellen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich über Regierungssprecher Steffen Seibert hinter ihren Innenminister gestellt. Seibert betonte, es seien keine Gesetze verletzt worden. Auch die Opposition aus SPD, Grünen und Linkspartei bemüht sich, die Verwicklungen der Geheimdienste mit dem Rechtsterrorismus zu verschleiern und den Geheimdienst zu decken.

Der Linkspartei-Abgeordnete Wolfgang Neškovi&;, früherer Bundesrichter und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), der uneingeschränkte Einsicht in alle Akten der Geheimdienste hat, verglich den Verfassungsschutz jüngst mit der „Feuerwehr“: Er habe zwar Fehler gemacht, könne aber deswegen nicht einfach abgeschafft werden. Er verlangt regelmäßig, die Geheimdienste selbst müssten ihre Arbeit transparent machen. Angesichts der schwerwiegendsten und brutalsten rechtsextremen Terrorserie in der Geschichte der Bundesrepublik müssten „alle Sicherheitsbehörden sich mit ganzer Kraft an der glaubwürdigen Aufklärung von Versäumnissen beteiligen“.

Innenminister Friedrich gab Neškovi&; den Rat, die Vernichtung der Akten „unverzüglich“ zu erklären. „Ansonsten entsteht der Eindruck, dass ausgerechnet mit Datenschutzvorschriften (Löschungspflichten) ministerielle Vertuschungsaktionen gerechtfertigt werden sollen“, die es seiner Ansicht nach nicht gab.

Neškovi&;’ Parlamentskollegin Petra Pau, die Obfrau der Linkspartei im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, empörte sich medienwirksam über die Aktenvernichtung: „Ich bin fassungslos, dass das Bundesinnenministerium offensichtlich nach dem Auffliegen des NSU noch die Vernichtung von Akten angeordnet hat, ohne zu wissen, ob sie für die Untersuchung noch relevant sind.“

Doch die Reaktion der SPD-Obfrau Eva Högl relativiert Paus „Fassungslosigkeit“: „Wir [die Obleute des NSU-Ausschusses] kannten das schon aus den geheimen Akten.“

Man muss die Fragen stellen: Was wissen die Obleute noch, was die Öffentlichkeit nicht weiß? Was wissen die Mitglieder des PKGr, denen alle Akten und Dokumente offen stehen?

Im Winter 1989/90 stürmten und besetzten Demonstranten die Zentralen der Staatssicherheit der DDR. Sie wollten damit verhindern, dass der DDR-Geheimdienst seine Akten vernichtet, in denen die Verbrechen des stalinistischen Regimes dokumentiert waren. Welche Verbrechen sollen durch die Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz vertuscht werden?

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