Papst-Rede im Bundestag

Gegen Mehrheitsprinzip und gottlose Gesetze

Eine „große und menschliche, eine beeindruckende rechtsphilosophische Rede“ eines „gelehrten alten Mannes“ (Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung) soll es gewesen sein dazu nicht nur „klug, pointiert und nicht ohne Witz“, sondern auch „ganz gesellschaftskritisch, aber auf eine philosophisch avancierte Weise“ (Evelyn Finger in der Zeit). „Der Papst könnte all seine Kritiker beschämt haben“ (Leitartikel von Joachim Frank in der Frankfurter Rundschau). Gegen ihn zu protestieren, das wusste Freitag-Verleger Jakob Augstein auf Spiegel Online schon vorher, war jedenfalls „pubertär“.

Was war geschehen, dass sich alle führenden, als liberal geltenden Medienorgane so über den wohl konservativsten Papst nach dem Zweiten Weltkrieg begeisterten?

Schon dass Benedikt XVI. überhaupt vor dem Bundestag sprach, war ein Affront gegen elementare demokratische Prinzipien. Bisher war ein solches Rederecht nur Oberhäuptern verbündeter Staaten eingeräumt worden, einem religiösen Führer dagegen noch nie. Das Oberhaupt der katholischen Kirche durfte aber nicht nur im Bundestag sprechen, sondern auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, wo er anlässlich seines Besuches in Deutschland das kirchliche Wort zum Sonntag sprach. Kritischen Fragen musste er sich dagegen nicht stellen. Weder gab es nach seiner Rede im Bundestag eine Aussprache, noch gab er später eine Pressekonferenz.

Um wenigstens formal den Schein zu wahren, sprach der Papst offiziell als Staatsoberhaupt des Vatikanstaates – eines „Staates“ mit einem Staatsvolk von Dorfgröße, mit der Staatsform einer Theokratie und mit dem Papst als absolutistischem Alleinherrscher, gewählt auf Lebenszeit von einer Handvoll Kardinälen, die seine Vorgänger ernannt hatten.

Dem Stellvertreter Gottes auf Erden, der er nach seiner Lehre ist, wurden jedoch die höchsten staatlichen Ehren zuteil: Er wurde mit rotem Teppich, 21 Schüssen Salut und einer Ehrenformation der Bundeswehr von den höchsten Vertretern des deutschen Staates empfangen: dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und dem Bundestagspräsidenten.

Joseph Ratzinger selbst machte dann gleich zu Beginn seiner Rede im Bundestag klar, wer da eingeladen worden war und warum, als er den Abgeordneten erklärte: „Die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von Rom, der die oberste Verantwortung für die katholische Christenheit trägt. Sie anerkennen damit die Rolle, die dem Heiligen Stuhl als Partner innerhalb der Völker- und Staatengemeinschaft zukommt.“

Er redete dann nicht über Politik, sondern über nichts weniger als „die Grundlagen des Rechts“. Denn Politik müsse „dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht“ untergeordnet sein. Er führte den biblischen König Salomo an, der Gott um ein hörendes Herz gebeten habe, Gut und Böse zu unterscheiden.

Im Dritten Reich, fuhr Ratzinger fort, habe man erlebt, dass „Macht von Recht getrennt wurde, das Recht zertreten hat“. Das ist so weitgehend formuliert offensichtlich unrichtig: Auch das Nazi-Regime hat sich meist rechtlicher Formen bedient, um Machtausübung zu legitimieren, einschließlich vieler seiner größten Verbrechen.

Ratzinger machte schnell deutlich, worauf er abzielte. Vom Unrecht der Nazis kam er gleich zum Allgemeinen, zur Unterscheidung „zwischen Gut und Böse, wahrem Recht und Scheinrecht“. Er machte unmissverständlich klar, dass sich Politiker seiner Auffassung nach nicht um demokratische Prinzipien scheren dürfen, wenn ihnen Macht zugefallen ist und sie zwischen Gut und Böse wählen müssen.

Er betonte ausdrücklich, dass gerade in den Grundfragen des Rechts „das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht“. Es sei offenkundig, dass, wenn es um die Würde des Menschen und der Menschheit gehe, jeder Verantwortliche sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen müsse. Einfacher gesagt: Die wirklich wichtigen Dinge darf ein verantwortlicher Politiker nicht von dem Willen der Mehrheit abhängig machen, sondern er muss seine Überzeugung notfalls gegen die Mehrheit durchsetzen.

„Gottlose Gesetze“, zitierte Ratzinger den antiken christlichen Theologen Origines, dürfe man dagegen bekämpfen, es sei sogar „sehr vernünftig“, im Namen des „Gesetzes der Wahrheit“ (also von Gottes Gesetz) dagegen zu kämpfen. In totalitären Regimen sei geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht und Widerstand dagegen deshalb legitim, fuhr er fort.

Hier nutzte Ratzinger gleich mehrere Taschenspielertricks auf einmal. Er suggerierte unterschwellig, die christliche Kirche habe Widerstand gegen das Nazi-Regime und andere totalitäre Regime geleistet. In Wirklichkeit hatte der Vatikan Hitlers Regime sofort anerkannt, und die katholische Kirche arbeitete auch mit zahlreichen anderen faschistischen Diktaturen zusammen, insbesondere natürlich katholischen wie der italienischen unter Mussolini, der spanischen unter Franco und der kroatischen unter Pavelic.

Die Nazis bezogen sich ihrerseits oft positiv auf das Christentum. Auf den Koppelschlössern der Wehrmacht stand nach wie vor „Gott mit uns“, als sie über Europa und Nordafrika herfiel. Regime wie das der Nazis hatten auch nichts mit dem Mehrheitsprinzip zu tun, im Gegenteil standen sie gerade dem Mehrheitsprinzip entgegen, in dem sie alle oppositionellen Parteien unterdrückten.

Ratzinger ging es aber auch gar nicht um eine korrekte Darstellung von Geschichte. Ihm ging es darum, klar zu machen, dass Entscheidungen „demokratischer Politiker“ in wichtigen Fragen nicht von Mehrheitsverhältnissen abhängig gemacht werden dürfen, d.h. von dem was die Bevölkerung gerade will, sondern von der vernünftigen Einsicht in das, was Gut und Böse ist. Im bürgerlichen Politik- und Medienbetrieb wird das sonst gern „Mut zu unpopulären Entscheidungen“ genannt.

Ratzinger behauptete dann: „Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.“

Wenn Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung dazu schreibt, dies sei „historisch nicht haltbar“, ist das eine schönfärberische Untertreibung. Die christlichen Kirchen, besonders die katholischen, haben sich von Beginn an sehr aggressiv in das Recht von Staat und Gesellschaft eingemischt.

Das fing im Römischen Reich an. Als das Christentum Staatsreligion wurde, hatte das zur Folge, das auf Homosexualität und Ehebruch die Todesstrafe stand. Im Mittelalter hatten kirchliche Gerichte dann großen Einfluss, konkurrierten im Bereich des Privatrechts mit weltlichen Gerichten und dominierten familienrechtliche und auch erbrechtliche Angelegenheiten. Dies zog sich bis in die Neuzeit hinein. Gerade im Familienrecht konnte die Abkehr von patriarchalischen Konzeptionen immer nur gegen den Widerstand kirchlicher Kreise erreicht werden.

In der frühen Bundesrepublik spielte das christliche Naturrecht eine besonders üble Rolle. Zu ihren einflussreichsten Vertretern gehörte u.a. Hermann Weinkauff, der erste Präsident des Bundesgerichtshofes, der unter Hitler am Reichsgericht tätig gewesen war. Er begründete das Naturrecht u.a. damit, dass die im Rechtspositivismus – also der strikten Bindung an das positiv gesetzte Recht – erzogenen Richter den Nazis wehrlos ausgeliefert gewesen seien, indem sie geblendet vom rechtspositivistischen Pflichtgefühl deren Gesetze anwandten.

Tatsächlich waren die meisten Juristen strikt antidemokratisch, antikommunistisch und antisemitisch eingestellt, viele hatten Hitlers Machtübernahme begeistert begrüßt. Die Renaissance des Naturrechts in den 1950er Jahren verschaffte ihnen ein Alibi, das sie sich gegenseitig gaben, um auf ihren Richter- und Staatsanwaltsstühlen und Professorenposten zu bleiben. Auch die Feinde blieben die Gleichen: Alles Linke und des Marxismus Verdächtigte wurde verfolgt.

Im Bereich des Eherechts verteidigten die Vertreter des christlichen Naturrechts vehement das Patriarchat, denn nach ihrer Auffassung war der natürlichen Schöpfungsordnung zufolge – nachzulesen in der Bibel – der Mann das Haupt der Familie. Vor- und außerehelicher Sex, der ebenfalls der natürlichen Ordnung der Familie widersprach, sollte dagegen strafrechtlich verfolgt werden.

Auf staatlicher Ebene haben sich weltliche und kirchliche Macht über tausend Jahre lang einen erbitterten Kampf um die Vorherrschaft geliefert, der im 16./17. Jahrhundert nach den Bauernkriegen und dem 30-jährigen Krieg zugunsten der weltlichen Fürsten entschieden wurde.

Wie weit die katholische Kirche ging, wenn sie sich stark genug fühlte, illustriert der „Dictatus Papae“ Gregors des VII. aus dem 11. Jahrhundert, der u.a. erklärte: „Dass alle Fürsten nur des Papstes Füße küssen. Dass er allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann. Dass es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen. Dass sein Urteilsspruch von niemandem widerrufen werden darf und er selbst als einziger die Urteile aller widerrufen kann.“

Was Ratzinger über das christliche Naturrecht sagt, ist nicht neu. Im Grunde genommen ist es ein Neuaufguss der fast tausend Jahre alten Lehren des Thomas von Aquin, der in der katholischen Kirche als Heiliger und Kirchenlehrer verehrt und bis heute systematisch gelehrt wird.

Tatsächlich ist das christliche Naturrecht die Form, in der das Christentum „eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben“ hat. Nach Thomas gibt es das göttliche Recht, das Naturrecht und das positive/menschliche Recht. Das göttliche Recht erscheint im Naturrecht, da das Naturrecht aus der von Gott geschaffenen natürlichen Ordnung stammt und der von Gott gegebenen menschlichen Vernunft zugänglich ist.

Das positive Recht wird vom Menschen gesetzt und sollte dem Naturrecht entsprechen. Die Vernunft ist also insofern mit dem Glauben vereint, als sie naturgemäß zum Guten, also zu Gott strebt, aus der gottgegebenen natürlichen Ordnung erkennt, was vernünftig und richtig ist und dies in positives Recht umsetzt. Oder wie es Benedikt in seiner Rede formulierte: In der objektiven Vernunft der Natur zeigt sich die schöpferische Vernunft (Gott).

Aufgabe des göttlichen Rechts ist es, den Menschen an Gott zu binden, schreibt der mittelalterliche Kirchenlehrer. Und da einige Menschen innerlich nicht geneigt sind, dem Gesetz freiwillig zu folgen, müssten sie durch äußere Gewalt zur Erfüllung der Gesetze gezwungen werden.

In der Praxis führte das dazu, dass sich Thomas für die Todesstrafe für Ketzer aussprach. In seinem berühmten Falschmünzer-Gleichnis empfahl er, Häresie mindestens ebenso streng zu bestrafen, wie Falschmünzerei, auf die damals die Todesstrafe stand: „Denn es ist viel schwerwiegender, den Glauben zu zersetzen, der der Seele Leben spendet, als Geld zu fälschen, das vergängliches Leben unterhält.“

Es gibt keine gerade Linie zwischen dieser Lehre und den Menschenrechten von heute, mit der Aufklärung als Zwischenstation, wie der Papst suggerierte. Im Gegenteil steht die Vorstellung einer natürlichen, gottgegebenen Ordnung im Gegensatz zu Aufklärung und Demokratie. Letztere gehen davon aus, dass der Mensch selbstbestimmt ist und seine Gesellschaft entsprechend seiner Vernunft ohne „göttliche“ Vorgaben selbst formt.

Im Gegensatz zu Ratzingers Auffassung sind die Menschenrechte und die Idee der Gleichheit aller Menschen nicht von der Überzeugung eines Schöpfergottes her entwickelt worden, sondern sie wurden gegen die christlichen Kirchen durchgesetzt.

Der Papst tritt Aufklärung, Demokratie, Selbstbestimmung und Emanzipation entgegen, wenn er erklärt, der Mensch habe „eine Natur, die er achten muss“, und dafür eintritt, „die Sprache der Natur zu hören“. Denn dahinter steckt nichts anderes, als die Verteidigung der natürlichen Schöpfungsordnung gegen das technisch Machbare und das von der Mehrheit der Gesellschaft Gewünschte oder Akzeptierte.

Ausdrücklich lobte der Papst in diesem Zusammenhang „das Auftreten der ökologischen Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren“ und nannte sie „einen Schrei nach frischer Luft“. Grünen-Chefin Claudia Roth lobte ihrerseits die Ansprache des Papstes, der sich darin als „ziemlich grün“ dargestellt habe. „Einige Teile der Rede sind unserem Grundsatzprogramm ähnlich“, befand Roth.

Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte, der Papst habe mit dem Verweis auf die Ökologiebewegung der 1970er Jahre die Umweltschutzbewegung, zu der auch die Grünen gehörten, „ein Stück geadelt“. Heribert Prantl pries die reaktionären Konzeptionen Ratzingers als „grüne und christliche, auch für Liberale und Sozialisten bedenkenswerte Gedanken“.

Gregor Gysi, Fraktionschef der Linkspartei, äußerte sich ebenfalls wohlwollend. Tagesschau.de vermerkte: „Vielleicht ist das wirklich Überraschende an der Rede des Oberhaupts der höchst umstrittenen katholischen Kirche im deutschen Parlament: Dass er zwar vorab, aber nicht vor Ort Protest und Widerstand ausgelöst hat. Keine Zwischenrufe, keine Plakate, keine unerwarteten Aktionen – die man am ehesten von der kirchenkritisch auftretenden Linkspartei erwartet hätte.“ Stattdessen gab es von den anwesenden Abgeordneten der Linkspartei Applaus für den Papst.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles zeigte sich im Gespräch mit dem Fernsehsender Phoenix „sehr angetan“ von dem Auftritt des Papstes. Sie sprach von einer „klugen und guten Rede“, die auf wohltuende Weise „in eine tiefere Region des Denkens“ geführt habe. Der Vortrag habe zum Papst gepasst, so Nahles. Ähnlich äußerte sich SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier gegenüber n-tv. Er hoffe zugleich, dass Benedikt XVI. während der Reise noch konkreter zu politischen Themen wie der Zukunft Europas Stellung nehme.

Ratzinger tat das, jedenfalls im Grundsätzlichen. So definierte er die Identität Europas als aus „dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden“. Das ist eine vornehme Umschreibung Europas als Hort des jüdisch-christlichen Abendlands.

Gleichzeitig präsentierte Ratzinger die Katholische Kirche als Bollwerk gegen andere Kulturen und linke Opposition von unten, indem er warnte, dass „Einsichten und Werte unserer Kultur in den Status einer Subkultur verwiesen und damit Europa gegenüber den anderen Kulturen der Welt in einen Status der Kulturlosigkeit gerückt und zugleich extremistische und radikale Strömungen herausgefordert werden“.

Loading