Gesundheitsreform: Ein Schritt zur Zwei-Klassenmedizin

Die Bundesregierung hat vergangenen Mittwoch eine Gesundheitsreform beschlossen, die einen weiteren Schritt zur Zwei-Klassenmedizin bedeutet. Die gesetzliche Krankenversicherung verkommt zur durchlöcherten Basisversorgung, viele medizinische Leistungen können sich in Zukunft nur noch Gutverdiendende leisten.

Die achte Reform in zwanzig Jahren führt nicht nur zu einer schlechteren Gesundheitsversorgung und steigenden Kosten für die 70 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) stellt damit gleichzeitig die Weichen für die Abschaffung dieser Form der Versicherung, die bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht.

Die neuen Regelungen über Krankenkassenbeiträge und mögliche Zusatzbeiträge hebeln die solidarische (nach Einkommen gestaffelte) und paritätische (von Unternehmen und Beschäftigten zu gleichen Teilen getragene) Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Der Beitragssatz zum Gesundheitsfonds, aus dem die Krankenkassen ihr Geld erhalten, steigt im nächsten Jahr von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent des Bruttolohns. Schon die rot-grüne Bundesregierung hatte die jeweils hälftige Finanzierung zugunsten der Unternehmen abgeschafft. Nach der neuen Regelung bezahlen die Versicherten ab 2011 8,2 Prozent und die Unternehmen 7,3 Prozent des Beitragssatzes. Der Arbeitgeberbeitrag wird danach „eingefroren“. Alle zukünftigen Beitragserhöhungen werden allein von den Beschäftigten bezahlt.

Der Gesetzesentwurf erlaubt es den gesetzlichen Krankenkassen, einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben, wenn sie mit dem Geld nicht auskommen, das ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wird. Obwohl die Bundesregierung das Wort „Kopfpauschale“ vermeidet, sind die Zusatzbeiträge genau das. Die maximale Höhe wurde zunächst bei 75 Euro monatlich festgelegt.

Ein Sozialausgleich erfolgt erst, wenn der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ zwei Prozent des Brutto-Einkommens übersteigt. Für einzelne Versicherte kann der Zusatzbeitrag also durchaus höher als zwei Prozent liegen, wenn seine Kasse einen Beitrag benötigt, der über dem Durchschnitt der anderen Kassen liegt. Bei Kassen mit vielen älteren oder gering verdienenden Mitgliedern wird dies erfahrungsgemäß am ehesten der Fall sein.

Gesundheitsminister Rösler hat wiederholt erklärt, man könne ja die Kasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag zu hoch werde. Er verschwieg, dass Versicherte in solchen Fällen für mindestens drei Jahre an ihre Kasse gebunden sind. Die bislang üblichen Wechselmöglichkeiten entfallen.

Wer den Zusatzbeitrag nicht bezahlt, muss mit einer Strafe rechnen. Das Gesetz erlaubt den Krankenkassen, einen „Säumniszuschlag“ von mindestens 30 Euro zu erheben. Die Höchststrafe liegt beim Dreifachen des Zusatzbeitrages, das sind bis zu 225 Euro.

Auch Arbeitslose müssen die Kopfpauschale entrichten, wenn sie Arbeitslosengeld I erhalten, also in der Regel weniger als ein Jahr arbeitslos sind. Bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) soll die Kopfpauschale wie der Sozialausgleich aller Versicherten aus Steuermitteln bestritten werden. Zunächst sollen dafür zwei Milliarden Euro herhalten, die das Bundesfinanzministerium bis 2014 einmalig als „Liquiditätsreserve“ in den Gesundheitsfonds gestellt hat.

Dieses Geld dürfte aber schon bald aufgebraucht sein. Der weitere Sozialausgleich aus Steuergeldern wird daher in Zukunft immer wieder unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch die Bundesregierung stehen.

Angeblich soll die Einführung der Kopfpauschale für mehr Wettbewerb zwischen den Kassen sorgen. Nach den neoliberalen Vorstellungen des FDP-Gesundheitsministers sollen dadurch die Ausgaben begrenzt werden. Doch das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wie ein Blick über die Landesgrenze belegt. In den Niederlanden, wo die Finanzierung der Gesundheitsausgaben schon vor vier Jahren auf Kopfpauschalen umgestellt worden ist, sind die Ausgaben dennoch stärker gewachsen als in Deutschland. Die Krankenversicherungen in den Niederlanden reagierten darauf mit steigenden Kopfpauschalen. Inzwischen sind 80 Prozent der Versicherten auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil sie sich die Prämien anders nicht leisten können.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht außerdem für Kliniken und Ärzte verdeckte Kürzungen vor, die vor allem zu Lasten der Beschäftigten in den Kliniken und der Patienten gehen werden. Die Preise in Krankenhäusern dürfen bis 2012 nur um jeweils 0,25 Prozent pro Jahr erhöht werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt, dass den Kliniken 2011 allein durch Tariferhöhungen sowie höhere Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für das Personal Mehrausgaben in Höhe von 1,5 Milliarden Euro entstehen werden. Die durch die Preissteigerungsbegrenzung entstehende Lücke von einer Milliarde Euro entspreche 20.000 Stellen, die in den Kliniken abgebaut werden müssten.

Bei den Hausärzten sollen Zusatzhonorare in Höhe von 500 Millionen Euro eingespart werden. Bei allen Kassenärzten will Rösler mindestens 850 Millionen Euro sparen. Da auch die Ausgaben bei so genannten „extrabudgetären Leistungen“ gedrosselt werden, sind Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung und die Rationierung von medizinischen Leistungen vorprogrammiert. Denn zu den „extrabudgetären Leistungen“ zählen beispielsweise Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ambulantes Operieren und die Dialyse. Bei den Zahnärzten sollen die Preissteigerungen 2011 um 20 Millionen Euro und 2012 um 40 Millionen Euro gekürzt werden.

Während die Versicherten im Namen des Wettbewerbs weiter geschröpft werden, wird dieser bei der privaten Krankenversicherung und der Pharmaindustrie ausgehebelt. Eine der ersten Amtshandlungen Röslers bestand darin, den ehemaligen Spitzen-Lobbyisten der privaten Krankenversicherungen Christian Weber als Chef der Grundsatzabteilung in sein Ministerium zu holen. Nun profitieren die privaten Krankenversicherungen unmittelbar von dieser Personalie.

Der Wechsel für Besserverdienende in die private Krankenversicherung wird erleichtert. Die monatliche Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen, soll von derzeit 4.162,50 Euro (brutto) auf 4.125 Euro herabgesetzt werden. Galt bislang eine Wechselsperre von drei Jahren, während der man mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegen musste, verkürzt sie sich ab dem 1. Januar auf nur noch ein Jahr.

Dies wird die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen weiter verringern. Berechnungen befürchten Einnahmeverluste in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Außerdem erhalten die Privaten auf Wunsch der Koalition ein Monopol auf privat zu versichernde Zusatzleistungen. Den gesetzlichen Krankenkassen ist es verboten, mit den Privaten im Wettbewerb zu stehen.

Die Pharmaindustrie war mit der ersten Stufe des Arzneimittelspargesetzes bereits zum ersten August zu angeblichen Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro verpflichtet worden, unter anderem durch die Erhöhung des Herstellerrabatts von 6 Prozent auf 16 Prozent. Dies entpuppt sich immer offener als Augenwischerei. Die Pharmahersteller können bei neuen Arzneimitteln auch weiterhin mit Maximalprofiten rechnen, da deren Nutzen auf Wunsch der Pharmaindustrie durch Richtlinien der Bundesregierung und nicht wie geplant der Krankenkassen und Ärzte bewertet wird.

Auch andere Regelungen des Arzneimittelspargesetzes werden von den Herstellern umgangen. So müssen die Pharma-Hersteller keinen erhöhten Rabatt gewähren, wenn sie stattdessen die Preise für ihre Medikamente senken. Einige Konzerne haben daraufhin die Preise für ihre Medikamente kurz vor Inkrafttreten der neuen Regeln um zehn Prozent angehoben, um sie danach wieder um zehn Prozent zu senken. Dadurch ersparten sie sich den höheren Rabatt.

Eine Untersuchung des Gesundheitsministeriums stellte bei insgesamt 455 Arzneimittel-Packungen von 17 unterschiedlichen Unternehmen solche Preisveränderungen fest. Rösler verkündete daraufhin, die auffällig gewordenen Unternehmen müssten einen zusätzlichen Rabatt von 4,5 Prozent bezahlen. Im Gesetzentwurf findet sich allerdings nichts dazu.

Ausgehend vom jetzigen Gesetzesentwurf ist die nächste „Gesundheitsreform“ spätestens 2012 zu erwarten. Dann sind noch viel weiter gehende Angriffe zu erwarten. Mit der Einführung der Kopfpauschale, genannt Zusatzbeitrag, hat Rösler die Weichen dafür schon gestellt. Medien und Spitzenfunktionäre des Gesundheitswesens bereiten dies bereits vor.

So sagte der AOK-Vorsitzende Jürgen Graalmann, durch die jetzt beschlossene Reform sei das Gesundheitswesen zumindest vorübergehend „stabil“. „Dieses Atemholen muss jetzt für eine echte Reform des gesamten Systems genutzt werden“, fügte er hinzu und forderte „mehr Wettbewerb nicht um Beiträge, sondern um die beste Versorgung“. Die „enormen Effizienzpotentiale im Gesundheitswesen [müssten] ausgeschöpft werden“.

Spiegel Online kommentierte dies mit den Worten: „Zu deutsch: Ja zur Beitragsautonomie der Kassen, aber gleichzeitig bei den Ausgaben sparen, bis es quietscht.“

Auf Spiegel Online findet sich auch ein Kommentar, der die aktuelle wie vorangegangenen Gesundheitsreformen als „großen Gesundheitsschwindel“ darstellt und zum Schluss gelangt, die eigentliche Frage laute: „Können wir es uns leisten, Leben um jeden Preis medizinisch zu verlängern?“ Bei künftigen Gesundheitsreformen werde es darum gehen, „wie man begrenzte Ressourcen am besten verteilt“.

Der Autor Sven Böll führt Großbritannien als Beispiel an. Dort werde diese Frage bereits gestellt und beantwortet. Im britischen Gesundheitssystem prüfe ein wissenschaftliches Institut nicht nur die Wirksamkeit neuer Medikamente, sondern auch wie lange diese das Leben des Patienten verlängerten und wie viel Lebensqualität er dabei gewinne. Ob das Medikament dann zugelassen werde, hänge dann letztlich allerdings vom Preis ab: „Denn ein Jahr gutes Leben mehr – so sehen es die Beschlüsse des britischen Instituts vor – darf in der Regel höchstens 30.000 Pfund [rund 35.000 Euro] kosten.“

Weil dieser Ansatz „auf so fatale Weise an die unsägliche Nazi-Doktrin von lebensunwertem Leben erinnert“, würden deutsche Politiker diese Debatte anders als in Großbritannien höchstens hinter vorgehaltener Hand führen, bemerkt Böll.

Doch nicht nur die Debatte, auch die Rationierung medizinischer Leistungen ist in Deutschland schon Alltag. Anfang des Jahres berichtete der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe, dass es in Deutschland bestimmte medizinische Leistungen nicht mehr für jeden Patienten gebe.

„Nicht jeder Krebspatient bekommt heute das sehr teure Krebsmedikament“, sagte Hoppe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Aufgrund des Budgetdrucks entschieden Ärzte und Krankenhäuser, bei welchem Patienten sich eine teure individuelle Behandlung besonders lohne. „Im deutschen Gesundheitswesen wird heimlich rationiert, weil nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um allen Menschen die optimale Therapie zu verschaffen. Der Patient erfährt davon in der Regel nichts“, so Hoppe.

Man muss hinzufügen, dass dies für Patienten der gesetzlichen, nicht aber der privaten Krankenversicherung gilt. Die Gesundheitsreform vom Minister Rösler ist ein weiterer Schritt in diese Richtung zur Zweiklassen-Medizin.

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