Viele Langzeitarbeitslose und ihre Familien hatten gehofft, die niedrigen Hartz-IV-Sätze würden erhöht, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar die Berechnung der Leistungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Doch diese Hoffnungen waren vergebens. Haben die Hartz-Gesetze für die Entstehung eines großen Niedriglohnsektors gesorgt, dient dieser Niedriglohnsektor nun als Argument gegen eine Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen.
Die Bundesregierung hatte die Regelsätze nach dem Konsum des einkommensärmsten Fünftels der Bevölkerung berechnen lassen und davon dann auch noch willkürliche und teilweise absurde Abzüge für Luxusartikel vorgenommen - für Pelzmäntel, Yachten, Segelflugzeuge u.ä.
Inzwischen hat Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages, die Hartz-IV-Sätze nach den Vorgaben der Verfassungsrichter "realitätsgerecht" berechnet. Böker hatte auch eine Stellungnahme für einen der Kläger abgegeben, die vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch gegen die Hartz-IV-Sätze erhoben hatten.
Böker nutzte bei seinen Neuberechnungen die gleiche Datenbasis wie die Bundesregierung, nämlich die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 2003. Anstatt von den errechneten Sätzen auch noch Luxusartikel abzuziehen, die sich die Ärmsten der Armen ohnehin nicht kaufen, hat Böker die jährlichen Inflationsraten berücksichtigt. Der Diplom-Kaufmann kommt so auf einen Bedarf von 631 Euro monatlich für den Haushaltsvorstand, rund 75 Prozent (272 Euro) mehr als der jetzige Regelsatz von 359 Euro.
Die Bundesregierung hat jedoch sofort deutlich gemacht, dass sie als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mitnichten eine Erhöhung der Regelsätze, sondern eine weitere Kürzung anstrebt.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eröffnete den Reigen in der Frankfurter Rundschau. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar die Berechnungsmethode, nicht aber die Höhe der Regelsätze gerügt. "Ich sehe nicht, dass das Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben muss", sagte er. "Die notwendigen Sozialleistungen dürfen die Aufnahme von Arbeit nicht unattraktiv machen."
Zahlreiche CDU/CSU- und FDP-Politiker haben sich ähnlich geäußert. FDP-Chef und Außenminister Guido Westerwelle, dessen Hetzkampagne gegen Hartz-IV-Empfänger anfangs auf Kritik gestoßen war, erhält zunehmend Unterstützung.
Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Andreas Pinkwart sagte am Wochenende, die Bezüge arbeitsfähiger Hartz-IV-Empfänger, die zumutbare Arbeit verweigerten, müssten "konsequenter gekürzt werden". Wer arbeitsfähig sei, "sollte auf staatliche Hilfe grundsätzlich nur Anspruch haben, wenn er auch zur Gegenleistung bereit ist".
Westerwelle trat in der Bild am Sonntag nach. Er forderte erneut ein hartes Durchgreifen gegen "arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger". Jeder junge und gesunde Empfänger von Sozialleistungen müsse zumutbare Arbeiten annehmen. "Wer sich dem verweigert, dem müssen die Mittel gekürzt werden."
Die FDP-Bundestagsfraktion berät derweil, wie die Hartz-Regelsätze im Zuge der vom Verfassungsgericht geforderten Neuberechnung gekürzt werden können.
Der FDP-Wirtschaftspolitiker Martin Lindner sagte der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung : "Das Verfassungsgericht hat uns die Aufgabe gestellt, die Hartz-IV-Sätze nachvollziehbar neu zu berechnen. Wir führen in der FDP-Fraktion die Diskussion, wie wir dabei die Anreize, in Arbeit zu kommen, stärken."
Man wolle "Aufstockern ermöglichen, mehr hinzuzuverdienen. Dabei wird auch darüber zu sprechen sein, ob man nicht im Gegenzug die Regelsätze absenken muss, damit Vollbeschäftigte besser dastehen als Teilzeitjobber", sagte der FDP-Abgeordnete. Er dränge darauf, "dass man das über gezielte Sachleistungen erreicht und nicht jetzt so viel Geld ins System gibt, dass es am Ende attraktiv wird, übers Kinderkriegen Geld zu verdienen".
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) widersprach der Unterstellung von FDP und Teilen der Union, Langzeitarbeitslose verweigerten die Arbeitssuche. "In den letzten Jahren ist die Konzessionsbereitschaft Arbeitsuchender deutlich gestiegen", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt der Thüringer Allgemeinen. "Das heißt, man ist heute eher bereit, mit Lohneinbußen zu arbeiten oder einen Wohnortwechsel in Kauf zu nehmen."
Unter Berufung auf BA-interne Analysen berichtete Alt, dass mehr als ein Viertel derer, die aus Hartz IV wieder in ein Beschäftigungsverhältnis kämen, unterhalb ihres Qualifikationsniveaus arbeiteten. "Menschen lassen sich also nicht nur vom ökonomischen Kalkül leiten. Ihnen geht es um das Gefühl, etwas zu leisten und gebraucht zu werden", sagte er und fügte hinzu, dass in Regionen mit ausreichend Jobs kaum Grundsicherung in Anspruch genommen werde. Dies zeige, "dass sich die wenigsten in die soziale Hängematte legen möchten".
Die Verfassungsrichter hatten auch moniert, dass besondere Bedürfnisse "nicht ausnahmslos erfasst" worden seien. Wegen dieser Lücke müsse der Gesetzgeber eine "Härtefallregelung" erlassen. Obwohl die Richter ausdrücklich klar stellten, dass auch sie davon keine deutliche Erhöhung der Ausgaben erwarten, da ein Mehrbedarf "angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen in Betracht kommen" dürfte, hofften viele Hartz-IV-Empfänger, dass ihnen mit einer solchen Regelung geholfen werde.
Die Sozialgerichte sowie die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die für die 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger zuständig sind, erwarteten deshalb einen "Ansturm". Die Bundesregierung fürchtete, die Sozialgerichte könnten in den kommenden Monaten "alle möglichen Sonderwünsche" von Hartz-IV-Empfängern billigen.
Schnell hat Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) daher einen so genannten Härtefall-Katalog vorgelegt. Er soll verhindern, dass die Ausgaben für Bedürftige steigen.
Danach können Menschen, die nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, etwa Hautpflegeprodukte, weil sie an der Hauterkrankung Neurodermitis leiden, oder Hygieneartikel für Aidskranke, zusätzliche Gelder beantragen. Rollstuhlfahrer können bei Bedarf die Kosten für eine Putz- oder Haushaltshilfe ersetzt bekommen. Eltern können die Fahrt- und Übernachtungskosten geltend machen, die für einen Besuch der von ihnen getrennt lebenden Kinder anfallen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht von der "denkbar restriktivsten Form eines Kataloges". Diese Leistungen werden zudem nur "im Ausnahmefall" gewährt, wenn eine "erhebliche Unterversorgung drohen würde", wie das Arbeits- und Sozialministerium mitteilte. Ansonsten müsse "vernünftiges Wirtschaften" mit den Hartz-IV-Regelleistungen dafür sorgen, dass solche "Bedarfsspitzen" ausgeglichen werden könnten.
Für viele weitere außergewöhnliche Ausgaben gibt es grundsätzlich keine Hilfe, stellte die Bundesregierung klar: Zum Beispiel für die Praxisgebühr bei Arztbesuchen, die Bekleidung bei Übergrößen, Brillen, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe. Auch der Kauf einer Waschmaschine sei kein Härtefall. "Für solche Anschaffungen, die in die Regelsätze eingerechnet sind, muss eben gespart werden. Das müssen Arbeitnehmer mit geringen Einkommen ja auch", sagte von der Leyen.
Das Finanzministerium erklärte, der Härtefall-Katalog könne in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme" aufgenommen werden. Damit könnte die "denkbar restriktivste Form des Katalogs" schon zum 1. April in Kraft treten.