Volksbegehren zum Religionsunterricht in Berlin erfolgreich

Am 3. Februar hat der Landeswahlleiter das amtliche Endergebnis des Volksbegehrens zur Gleichstellung von Ethik- und Religionsunterricht in Berlin verkündet. Mit 265.823 gültigen Unterschriften hat die von den Kirchen unterstützte Initiative "Pro Reli" die Zustimmung von 10,9% der Wahlberechtigten zur Durchführung eines Volksentscheids nachgewiesen und die gesetzlich nötige Quote von 7% damit überschritten. Der Termin des Volksentscheids muss nun vom Berliner Senat innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt festgelegt werden.

Mit dem Volksentscheid tritt ein seit der Wiedervereinigung schwelender, zuletzt immer erbitterter geführter Konflikt in eine entscheidende Phase. Sollte der Volksentscheid negativ ausfallen - was nicht unwahrscheinlich ist -, so würde dies die Bemühungen der Kirchen, den Religionsunterricht in Berlin als ordentliches Lehrfach zu etablieren, für längere Zeit zunichte machen. Der hysterische Tonfall der aktuellen Debatte ist nicht zuletzt diesem Umstand geschuldet.

Die aktuelle Debatte um den Berliner Religions- und Ethikunterricht geht bis in die 1990er Jahre zurück. Mit der Wiedervereinigung wurde der staatliche Religionsunterricht in nahezu allen Ländern der ehemaligen DDR wieder eingeführt. Die einzigen Ausnahmen waren Brandenburg und das vereinigte Berlin.

Die Kirchen (damit sind hier und im Folgenden stets die evangelische und katholische Kirche gemeint) kooperierten zunächst bei Modellversuchen, die der geringen konfessionellen Bindung in diesen Ländern (unter 20% in Brandenburg, etwa 30% in Berlin) Rechnung tragen sollten. Die Brandenburger Lösung - ein Lehrfach, in dem staatlicher Ethikunterricht und konfessioneller Religionsunterricht integriert gelehrt werden sollten - wurde schließlich verworfen und nach lang dauerndem Rechtsstreit kam es in Brandenburg zu einer Lösung, die de facto einen Wahlpflichtbereich schafft, in dem der staatliche Ethik- und der Religionsunterricht als ordentliche Lehrfächer gleichberechtigt nebeneinander stehen.

In Berlin stellte sich das Problem aus historischen Gründen anders. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren ein gemeinsamer Magistrat aller vier Besatzungszonen gebildet und ein Schulgesetz verabschiedet worden, das Religionsunterricht als reines Wahlfach ohne versetzungsrelevante Noten etablierte und das in Westberlin bis zur Wende (und danach im wiedervereinigten Berlin) zur Anwendung kam.

Der Religionsunterricht war nach diesem "Berliner Modell" kein staatliches Fach, sondern wurde von den Religionsgemeinschaften in kompletter Autonomie unterrichtet. In das bundesdeutsche Grundgesetz, laut dessen Artikel 7 der staatliche Religionsunterricht an Schulen verpflichtend unterrichtet werden muss, wurde eine Ausnahmeklausel (Artikel 141) eingefügt, die dieser spezifischen Berliner Situation Rechnung trug.

Obwohl das Berliner Modell den Kirchen komplette Autonomie einräumte (die Lehrpläne mussten der Schulverwaltung nicht einmal vorgelegt, geschweige denn von dieser genehmigt werden), bei gleichzeitiger nahezu vollständiger Finanzierung von Unterricht und Lehrerausbildung durch das Land, setzten sich die Kirchen seit der Wiedervereinigung dafür ein, dass der staatliche Religionsunterricht nach Artikel 7 GG auch in Berlin eingeführt wird - nicht zuletzt, um so den sinkenden Schülerzahlen im Religionsunterricht entgegenzuwirken.

Schließlich brachte die Berliner CDU zweimal - 1998 und 2000 - Gesetzentwürfe zur entsprechenden Änderung des Berliner Schulgesetzes ein, die jedoch beide scheiterten. Auch der damalige Schulsenator Klaus Böger (SPD) setzte sich nach seinem Amtsantritt 1999 für einen Wahlpflichtbereich Religion/Ethik ein, obwohl sich die Berliner SPD noch im Wahlprogramm für die Beibehaltung des Berliner Modells ausgesprochen hatte, und entfachte damit die bis heute anhaltende öffentliche Debatte zu dieser Frage.

Tatsächlich gehen die Meinungsverschiedenheiten quer durch die politischen Lager, auch wenn es vordergründig so aussieht, als wäre nur die SPD in dieser Frage gespalten. Für die Beibehaltung des Berliner Modells spricht nach Ansicht seiner Befürworter die besondere Situation Berlins - neben der geringen konfessionellen Bindung an die christlichen Großkirchen gibt es eine Vielzahl von anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die laut der Verfassung und der Landesgesetze eigentlich gleich behandelt werden müssten.

Gegen die faktische Ungleichbehandlung und eklatante Bevorzugung der evangelischen und katholischen Kirche gab es diverse Klagen, bei denen die auf Gleichbehandlung klagenden Vereinigungen in den letzten Jahren einige spektakuläre Erfolge vor Gericht verzeichnen konnten. So erstritt die Islamische Föderation, ein Dachverband islamischer Religionsgemeinschaften, in mehr als 14 Jahre dauerndem Rechtsstreit mit dem Land Berlin das Recht, an Berliner Schulen islamischen Religionsunterricht zu erteilen.

Nachdem die Bemühungen der Landesschulverwaltung, der Islamischen Föderation immer neue bürokratische Steine in den Weg zu legen, mit dem "Islam-Urteil" des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2000 für verfassungswidrig erklärt worden waren, wurde ein letzter Versuch gestartet, den islamischen Religionsunterricht in Berlin zu verhindern.

Schulsenator Böger legte dazu im November 2004 einen Gesetzentwurf für eine Reform des Berliner Schulgesetzes vor, der den staatlichen Religionsunterricht einführen und gleichzeitig nur solchen Religionsgemeinschaften gestatten wollte, die eine Anzahl von restriktiven Bedingungen erfüllten - darunter die, dass die Gemeinschaft mehr als ein Tausendstel der Einwohner Berlins umfasst. Letztlich hätten nur die beiden Großkirchen diese Kriterien erfüllt, und mit diesem Gesetz wäre nicht nur die Islamische Föderation, sondern auch der freidenkerisch orientierte Humanistische Verband Deutschlands (HVD) ausgeschlossen worden, der seit über 20 Jahren einen dem Religionsunterricht gleichgestellten "Lebenskundeunterricht" erteilt.

Dass der Gesetzentwurf von Klaus Böger sich in der Berliner SPD - trotz der Unterstützung der Kirchen und prominenter Vertreter der Bundespartei - nicht durchsetzen konnte, hatte mehrere Gründe. Zum einen gab es erhebliche Zweifel, ob die im Gesetzentwurf stehenden Regelungen im Lichte der bestehenden Urteile vor den Gerichten Bestand haben würden und das Land Berlin damit nicht ein weiteres Mal von den klagenden Religionsgemeinschaften blamiert würde. Aber auch die politischen Folgen einer derart eklatant diskriminierenden Gesetzgebung musste die SPD fürchten, zumal die seit 1994 laufenden Modellversuche offenbar werden ließen, dass die Beibehaltung des "Berliner Modells", d.h. insbesondere der Freiwilligkeit sowohl von Ethik- als auch von Religionsunterricht, von den beteiligten Lehrern und Schülern favorisiert wurde.

Die Kompromisslinie, die die SPD schließlich ab 2005 einschlug, missachtete gerade das Freiwilligkeitsgebot und sah einen verpflichtenden staatlichen Ethikunterricht für die Klassenstufen 7 bis 10 vor. Dieser staatliche Ethikunterricht wurde schließlich 2006 vom Abgeordnetenhaus beschlossen und wird seitdem schrittweise an den Berliner Schulen eingeführt. Der Religionsunterricht dagegen wird wie bisher weitergeführt, die schon 2004 beschlossene Reform des Berliner Schulgesetzes tastet den Gehalt des bis dato geltenden Berliner Modells nicht an (neu ist darin lediglich, dass von den Religionsgemeinschaften die Rahmenpläne der Schulverwaltung bekannt gegeben werden müssen).

Tatsächlich ist der verpflichtende Ethikunterricht, allen Beteuerungen seiner Befürworter zum Trotz, ein auf halber Strecke stehen gebliebener Kompromiss mit den Kirchen. Obwohl er - der Vielfalt der in Berlin bestehenden Religionsgemeinschaften Rechnung tragend - "bekenntnisneutral" ausgerichtet ist, enthält er gleichwohl positive Bezugnahmen auf Religion und sieht sogar "gemeinsame Projekte" mit dem Religionsunterricht vor.

Die Entstehungsgeschichte und die Ausgestaltung des Berliner Ethikunterrichts machen auch deutlich, dass er von seiner Struktur und seinen Zielsetzungen her letztlich genau den "Religionsersatzunterricht" darstellt, der in den letzten Jahrzehnten in den westlichen Ländern auf Betreiben der Kirchen allmählich eingeführt wurde, um den Anreiz der Schüler zum Abwählen von Religionsunterricht zu verringern. Diese Zielsetzung - die naturgemäß nicht offen zugegeben wird - steht hinter den Bemühungen, Religionsunterricht in Wahlpflichtbereichen mit anderen Fächern zu verbinden.

Die Kirchen, bzw. der ihre Interessen vertretende Verein "Pro Reli", verkauft dieses Ziel als "Wahlfreiheit". Tatsächlich hat der rot-rote Senat ihnen mit der Einführung eines Pflichtfachs Ethik die rhetorische Munition dafür frei Haus geliefert - ebenso wie für den Vorwurf der staatlichen Bevormundung. Über die Interessen der betroffenen Schüler und Lehrer hat sich der Senat mit seinem Zwangsethikunterricht hinweggesetzt und das bei der Bevölkerung einzige wirklich mehrheitsfähige Modell - ein freiwilliger Weltanschauungsunterricht ohne versetzungsrelevante Schulnoten - steht als Folge dieser Politik gar nicht zur Debatte bzw. zum Volksentscheid. Auf diese Weise haben sich SPD und Linkspartei zum Steigbügelhalter der kirchlichen Bestrebungen gemacht, das populäre Berliner Modell zu kippen.

An einer wirklichen Debatte über die mit dem Religions- und Ethikunterricht zusammenhängenden Fragen haben weder die Befürworter von "Pro Reli" noch die in der Gegeninitiative "Pro Ethik" zusammengeschlossenen Befürworter des zwangsweisen staatlichen Ethikunterrichts ein Interesse.

Die berechtigte Nervosität beider Lager bildet auch den Hintergrund des in der letzten Zeit aufgeführten Possenspiels um den Termin für den Volksentscheid. Das Eintreten des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) für einen eigenen, möglichst frühen Termin für den Volksentscheid ist weniger durch Abstimmungskalkül motiviert, als vielmehr von der Furcht vor dem politischen Fallout einer länger dauernden Debatte, die nicht nur die innere Zerrissenheit der SPD offenbar werden ließe, sondern womöglich auch den äußerst eng umrissenen Horizont der zur Abstimmung stehenden Frage sprengen könnte.

Eine erbärmliche Rolle bei dem ganzen Streit spielen die traditionell kirchenkritischen, dem bürgerlichen Liberalismus oder dem Freidenkertum zuzurechnenden Organisationen. Sofern sie überhaupt in die Debatte eingegriffen haben, haben sie sich als bedingungslose Unterstützer des Senatsmodells von allgemein verpflichtendem Ethikunterricht hervorgetan.

In seiner Stellungnahme zum Volksbegehren mokiert sich etwa der Berliner Landesverband des "Internationalen Bunds der Konfessionslosen und Atheisten" (IBKA) darüber, daß nach dem "Pro Reli"-Entwurf "Migrantenkinder ... von ihren moslemischen Eltern vom Ethik-Unterricht abgemeldet werden können, um stattdessen ab Klasse 1 bis Schulabschluss Islam-Unterricht zu erhalten, der - wie auch der Unterricht für andere Religionen - dann zum ordentlichen Lehrfach avanciert, mit versetzungsrelevanten Noten und zu 100% aus dem Landeshaushalt bezahlt." (Hervorhebung im Original)

Mit solch antiislamischer Stimmungsmache spielt der IBKA den rechten Kräften und den Kirchen nur in die Hände. Mit einem entschlossenen Eintreten für die Trennung von Staat und Kirche hat seine Unterstützung des Zwangsethikunterrichts nichts gemein. Dem IBKA und anderen, vorgeblich linken oder sich gar (wie es die Freidenkerverbände gerne tun) positiv auf den Marxismus beziehenden Organisationen sollte man ins Stammbuch schreiben, was Karl Marx in seiner berühmten Kritik am Gothaer Programm der Sozialdemokratie gegen den "Untertanenglauben an den Staat" seiner Parteigenossen schrieb:

"Ganz verwerflich ist eine ‚Volkserziehung durch den Staat’. Durch ein allgemeines Gesetz die Mittel der Volksschulen bestimmen, die Qualifizierung des Lehrerpersonals, die Unterrichtszweige etc., und, wie es in den Vereinigten Staaten geschieht, durch Staatsinspektoren die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschriften überwachen, ist etwas ganz andres, als den Staat zum Volkserzieher zu ernennen! Vielmehr sind Regierung und Kirche gleichmäßig von jedem Einfluss auf die Schule auszuschließen. Im preußisch-deutschen Reich nun gar... bedarf umgekehrt der Staat einer sehr rauhen Erziehung durch das Volk."

Die Partei für Soziale Gleichheit tritt dafür ein, bei dem Volksentscheid den Kirchen und "Pro Reli" mit einer Neinstimme eine Abfuhr zu erteilen.

Loading