Ausgerechnet am heutigen 1. Mai, dem Tag der Arbeit, tritt in Frankreich ein neues Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) in Kraft.
Offiziell handelt es sich lediglich um eine "Umgestaltung" des bisherigen Arbeitsrechts, um eine Zusammenfassung und Vereinfachung der zahlreichen Einzelgesetze, ohne dass deren materieller Inhalt verändert wird. Doch die Regierung von Präsident Nicolas Sarkozy hat diese "Umgestaltung" genutzt, um weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit das Verhältnis zwischen Unternehmern und Lohnabhängigen grundlegend zu verändern.
Die Gesetze und Vorschriften des Arbeitsrechts regeln die Beziehungen zwischen Unternehmern und Beschäftigten und schreiben alle wichtigen Aspekte des Arbeitslebens fest. Das Arbeitsgesetzbuch geht auf das 19. Jahrhundert zurück und entstand in seiner jetzigen Form in den 1920er Jahren. Es sind darin auch viele Bestimmungen enthalten, die von den Arbeitern im Lauf von Jahrzehnten erkämpft wurden. Es gilt für 16 Millionen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sowie für mehrere Millionen Arbeiter und Angestellte, die zwar im öffentlichen Bereich tätig, aber bei Privatfirmen angestellt sind. Im öffentlichen Sektor gelten dagegen andere Arbeitsbestimmungen.
Mehrere Abgeordnete der parlamentarischen Linken haben darauf hingewiesen, dass das neue Recht das Verhältnis zwischen Lohnabhängigen und Unternehmern völlig neu definiert. Das bisherige Recht war von einem Abhängigkeitsverhältnis ausgegangen, in dem der schwächere Teil Anspruch auf Schutz hat. Daraus wurde eine Verantwortung und Fürsorgepflicht des Unternehmers gegenüber dem Arbeitnehmer abgeleitet. Dies, warnen die Abgeordneten, sei in der Neufassung nicht mehr der Fall.
Alain Vidalies, Abgeordneter und Wirtschaftsexperte der Sozialistischen Partei (PS), sagte, die Neufassung verfolge das Ziel, "den Aufbau und die Philosophie des Code du travail der Politik der [rechten Regierungspartei] UMP anzupassen. Eigentlich dürfte sie geltendes Recht nicht antasten, aber sie lässt wichtige Voraussetzungen fallen, stellt die Einheit des Arbeitsrechts in Frage, degradiert und schwächt die sozialen Garantien."
Bernard Teyssié, Direktor der Forschungsstelle für Sozialrecht an der Uni Panthéon-Assas, meinte in einem Interview mit der Gewerkschaft CGT: "Im Ergebnis hat die Reorganisation zur Aufspaltung gewisser Paragraphen in mehrere neue geführt, es wurden Paragraphen in andere Abschnitte oder Kapitel verschoben (wodurch ihnen eine andere Bedeutung und ein anderes Gewicht zukommt), und Paragraphen wurden inhaltlich neu definiert."
Der Abgeordnete der Kommunistischen Partei, Roland Muzeau, sagte am 4. Dezember 2007 in der Nationalversammlung: "So findet man jetzt unter den allgemeinen Grundsätzen der Arbeitssicherheit ein Kapitel mit der Überschrift Pflichten des Arbeiters’, das symmetrisch jenem mit der Überschrift Pflichten des Unternehmers’ entspricht. Diese Neufassung ist von außerordentlicher Tragweite." Gerade heute, wo die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten anstiegen, eröffne "die neue Schreibweise den Unternehmern die Möglichkeit, sich von ihrer Verantwortung für die Sicherheit von Leib und Leben zu befreien".
Der Jurist und PS-Abgeordnete Marc Dolez erklärte in derselben Debatte: "Man leugnet den ungleichen Charakter des Verhältnisses zwischen Unternehmern und Beschäftigten und stellt sie auf die gleiche Stufe, obwohl der Code du travail das Arbeitsverhältnis regelt, das von Natur aus ungleich ist und in dem der schwächere Part geschützt werden muss."
Nach Ansicht von Arbeitsinspektor Gérard Filoche (PS), einem der wenigen, die in der Öffentlichkeit gegen das Regierungsprojekt aufgetreten sind, kann der Lohnabhängige nach dem neuen Recht "voll haftbar gemacht werden, und seine abhängige Stellung muss nicht mehr berücksichtigt werden". Nach dieser Logik könne dem Lohnabhängigen theoretisch die juristische Verantwortung für all sein Tun und Lassen im Betrieb angehängt werden, er stehe dem Unternehmer als Einzelner, völlig isoliert von seiner Klasse gegenüber.
Das neue Arbeitsrecht sieht auch die "Ausgliederung" bestimmter Berufe in andere Sparten vor, was unter anderem den Wegfall von Feiertagen zur Folge hat. Außerdem werden über 500 Paragraphen aus dem gesetzlich geregelten in den durch Verordnungen geregelten Teil verlagert. Das versetzt die Regierung in die Lage, sie später still und leise durch Dekrete zu modifizieren, ohne dass das Parlament darüber abstimmen muss.
Ein wichtiger Aspekt betrifft auch die besonderen Arbeitsgerichte (conseils des prud’hommes). Das sind Sozialgerichte, die sich zu gleichen Teilen aus Lohnabhängigen und Unternehmern zusammensetzen und Streitfälle aus der Privatwirtschaft verhandeln. Auch ihre Existenz ist in Gefahr, denn ein einfaches Dekret könnte sie zahlreicher arbeitsrechtlicher Kompetenzen berauben. Man wird sie bei gewissen Rechtsstreitigkeiten für nicht zuständig erklären und stattdessen an die Landgerichte gehen.
Hinter dem Rücken der Öffentlichkeit
Der französische Unternehmerverband Medef hat das Arbeitsgesetzbuch seit langem im Visier. Obwohl bereits frühere, auch linke Regierungen versucht hatten, das Arbeitsgesetzbuch zu revidieren, nahmen aber erst der gaullistische Präsident Jacques Chirac und sein damaliger Premierminister Jean-Pierre Raffarin im Jahr 2002 seine systematische Umgestaltung in Angriff. Seither hat jede Regierung das Projekt weiter verfolgt.
Im Jahr 2003 beauftragte François Fillon, der damalige Arbeitsminister und heutige Regierungschef, eine juristische Expertenkommission damit, in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden und Gewerkschaften einen Bericht über die "Modernisierung" des Arbeitsrechts zu erarbeiten. Mit dem Projekt wurde Michel de Virville beauftragt, der 2004 den ersten Vorschlag ablieferte.
De Virville ist kein Unbekannter. Er war in den 1980er Jahren in hohen Regierungsämtern und am Rechungshof tätig und trat 1993 in den Vorstand der Renault-Gruppe ein, wo er inzwischen Generalsekretär ist. Er amtiert auch als Präsident der Kommission für Arbeitsbeziehungen des Gesamtarbeitgeberverbands Medef und sitzt in der durch Korruption in Verruf geratenen Führung des Metall-Unternehmerverbandes UIMM. Am 31. Januar 2008 übernahm er als Nachfolger von Denis Gautier-Sauvagnac die Leitung der Arbeitslosenkasse Unedic. Schon am 1. März musste er diesen Posten wieder abgeben, weil er in eine Korruptionsaffäre beim Unternehmerverband UIMM verstrickt ist.
Gestützt auf den Bericht de Virvilles wurde die Umgestaltung des Arbeitsrechts dann zügig vorangetrieben. Die Regierung von Dominique de Villepin tat dies zum Teil auf dem Verordnungsweg. Verordnungen der Regierung müssen zwar vom Parlament bestätigt werden, es findet aber - anders als bei Gesetzentwürfen - keine Debatte darüber statt.
Man ging davon aus, dass das neue Gesetzbuch im Juni 2006 in Kraft treten würde, doch die Protestbewegung gegen den Ersteinstellungsvertrag (CPE) machte der Regierung einen Strich durch die Rechnung, und sie konnte die festgelegten Fristen nicht einhalten. Am 21. Januar 2008 ratifizierte das Parlament dann den gesetzlich geregelten Teil des neuen Arbeitsrechts. Seither hat Arbeitsminister Xavier Bertrand auch die Ausführungsbestimmungen erlassen, so dass es zum 1. Mai vollständig in Kraft treten kann.
Die Medien haben die Neufassung des Arbeitsrechts weitgehend totgeschwiegen, und dies obwohl es auch den Status von etwa 30.000 Journalisten betrifft. Auch die offizielle Linke hat das neue Arbeitsrecht nicht zum Thema gemacht, obwohl wichtige Weichenstellungen nur wenige Wochen vor der letztjährigen Präsidentschaftswahl vorgenommen wurden.
Die Gewerkschaftsbürokratie hat die Umformulierung des Code du travail bewusst und in größter Heimlichkeit mitgetragen, obwohl zur gleichen Zeit zahlreiche Arbeitskonflikte stattfanden.
Die Internetsite revuefiduciaire schreibt unter Berufung auf Hervé Lanouzière, ein Mitglied der "Reformkommission" des Arbeitsministeriums, die Gewerkschaften hätten sich im Rahmen einer Kommission von Sozialpartnern stark an dem Prozess beteiligt. Alle wichtigen Gewerkschaftsverbände seien mit je zwei Mitgliedern an der Kommission beteiligt gewesen.
"Es haben sechzehn Treffen stattgefunden. Die Sozialpartner hatten Einblick in die Gesamtheit der Arbeiten ohne Ausnahme. Ein reger schriftlicher Austausch fand statt, und laut Lanouzière sind über achtzig Prozent ihrer Einwände berücksichtigt worden", weiß revuefiduciaire zu berichten.