Schäubles Anschlag auf die Demokratie

Der Konflikt über das BKA-Gesetz geht weiter

Der Bundesrat lehnte am vergangenen Freitag den BKA-Gesetzentwurf ab. Die Länderkammer stellte sich damit gegen den Bundestag, der dem Gesetzesvorhaben bereits zugestimmt hatte. Auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam aufgrund der Enthaltungen mehrerer Bundesländer nicht zustande. Damit ist eines der zentralen Vorhaben der großen Koalition zur Aufrüstung des Staatsapparats gescheitert - aber nur vorläufig. CDU und SPD hatten die Durchsetzung des BKA-Gesetzes im Koalitionsvertrag zu einer ihrer wichtigsten Aufgaben erklärt und halten an dieser Vereinbarung fest.

Unmittelbar nach der Abstimmungsniederlage kündigte die Bundesregierung an, dass sie nun selbst den Vermittlungsausschuss anrufen wolle. Bereits am heutigen Mittwoch soll eine entsprechende Entscheidung des Bundeskabinetts getroffen werden.

Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKA) werden unter anderem "Online-Durchsuchungen" (mithilfe von Spionageprogrammen, so genannten "Bundestrojanern") durch die Bundesbehörde ermöglicht. Auch die Wohnungen von dritten - also nicht verdächtigten - Personen sollen, gestützt auf dieses Gesetz abgehört werden können. Mit dem Gesetz würde das Bundeskriminalamt in eine Art "Amt für Staatssicherheit" verwandelt.

Was von der "Opposition" des Bundesrats gegen dieses Gesetz zu halten ist, machte eine Äußerung des CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer deutlich. Sachsen-Anhalt wird von einer CDU-SPD-Koalition regiert und die Landes-SPD hatte sich gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen, woraufhin sich das Land bei der Abstimmung enthielt. Gegenüber Medien erklärte Böhmer, er gehe davon aus, die Sache sei nur kurzfristig aufgeschoben. Seiner Meinung nach werde sich der Vermittlungsausschuss sobald er zusammentritt in "wenigen Minuten" einigen. Böhmer erwartet eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat noch vor Weihnachten auf seiner Sitzung am 19. Dezember.

Bereits bei der Abstimmung im Bundestag war klar, dass es im Bundesrat zahlreiche Enthaltungen geben und das Gesetz deshalb dort allenfalls eine knappe Mehrheit bekommen würde. Zu solchen Enthaltungen kommt es, wenn eine der Koalitionsparteien in den Länderregierungen - wie z. B. die FDP in der CSU/FDP-Koalition in Bayern - ein Gesetz nicht unterstützen will. Nach der Abstimmung im Bundestag entschied die SPD in Sachsen, wo sie mit der CDU in Koalition regiert, dass sie das Gesetz nicht mittragen würde. Damit waren die Länder in der Mehrheit, die nicht mit Ja stimmen würden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) reagierte erbost und machte deutlich, was er unter Demokratie und Rechtstaatlichkeit versteht. Nach dem Motto, wenn ein undemokratisches Gesetz nicht mit demokratischen Regeln durchgesetzt werden kann, dann muss man die demokratischen Regeln ändern, trat er mit einer Initiative zur Änderung der Wahlregeln des Bundesrats an die Öffentlichkeit. Nach seinem Willen sollen in Zukunft Enthaltungen nicht mehr gezählt werden, also die einfache Mehrheit für die Zustimmung zu einem Gesetz ausreichen.

Dass eine derartige Einschränkung demokratischer Rechte eine Änderung des Grundgesetzes erfordert, ficht Schäuble nicht an. Er behandelt das Grundgesetz wie ein autokratischer Herrscher. Es ist für ihn kein Instrument zum Schutz der Bürgerrechte gegenüber Staat und Regierung, sondern ein Werkzeug der Regierung, das nach Bedarf geändert wird, um die Interessen der Regierung gegenüber der Bevölkerung durchzusetzen.

Unterstützt wird er dabei ausdrücklich von SPD-Fraktionschef Peter Struck. "Der Bundesrat sollte künftig mit klarer einfacher Mehrheit entscheiden. Enthaltungen dürfen nicht länger als Nein-Stimmen gezählt werden. Das will ich im Zuge der Föderalismusreform diskutieren lassen", sagte Struck der Berliner Tageszeitung BZ.

Das BKA-Gesetz sieht viele Eingriffsbefugnisse in sehr privaten Bereichen vor und stößt daher in der Bevölkerung auf großen Widerstand. Zu den umstrittensten Punkten gehören die im "Eilfall" auch ohne richterliche Anordnung vorgesehenen "Online-Durchsuchungen" von Computern und das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten.

Bei "Online-Durchsuchungen" wird auf geheime Weise Software auf PCs oder anderen Computern installiert, die anschließend beliebige Daten und Dateien des Rechners über das Internet oder andere Daten-Verbindungen an mit dem BKA in Verbindung stehende Stellen schickt. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden beispielsweise mittels Internet-Telefonie-Programmen wie Skype erfolgende Gespräche bereits vor einer Verschlüsselung (deren Sicherheit bei Skype ohnehin fraglich ist) oder nach der Entschlüsselung abgezweigt und an das BKA übermittelt. Hinzu kommen die "normale" Telefonüberwachung, Videoüberwachung, die akustische Wohnraumüberwachung und die Möglichkeit, jemanden über Tage hinweg zu observieren - ohne dass der Beobachtete selbst verdächtig sein muss, eine Straftat begangen zu haben oder zu planen.

Auch die Rasterfahndung unter Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, ein Wunschtraum bereits vom früheren BKA-Chef Horst Herold, soll Realität werden.

Software wie die für Online-Durchsuchungen verwendeten "Bundestrojaner" kannte man bisher in erster Linie aus der Welt der organisierten Kriminalität, jener Kreise die auch hinter dem Versand von Spam-Mails, Software zum Abfischen von Konto- und Kreditkartennummern und ähnlichen kriminellen Aktivitäten stecken. Es erscheint auch keineswegs ausgeschlossen, dass sich das BKA das Know-How und die Erfahrung solcher mafiösen Organisationen bei Online-Durchsuchungen zu Nutze macht.

Vorgeschichte

Das BKA-Gesetz wurde lange vorbereitet und stützt sich auf die Sicherheitsgesetze, die bereits während der rot-grünen Koalition 1998 bis 2005 unter dem damalige Innenminister Otto Schily (SPD) durchgesetzt und mit den Anschlägen vom 11. September 2001 gerechtfertigt wurden. Schilys Sicherheitspaket hatte schon die Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst eingeleitet, die nun von Innenminister Schäuble vorangetrieben wird.

Bis vor einigen Jahren war es in der Bundesrepublik weitgehend Konsens, dass eine zentrale Behörde mit Befugnisssen wie sie die Gestapo, die Geheime Staatspolitzei der Nazis hatte, nie wieder entstehen dürfe. Mit dem neuen BKA-Gesetz wird in Deutschland eine bundesweite Polizeibehörde mit geheimdienstlichen Befugnissen entstehen.

Unmittelbar vor der Gründung der Bundesrepublik verfügten die westalliierten Militärgouverneure im April 1949, dass angesichts der Nazitradition ein Inlandsgeheimdienst in Deutschland "keine Polizeibefugnisse haben" dürfe (Polizeibrief der Militärgouverneure).

Aufgrund später erlassener gesetzlicher Regelungen "sind erstens dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) polizeiliche Befugnisse versagt, zweitens stehen ihm Weisungsbefugnisse gegenüber anderen, vor allem polizeilichen Dienststellen nicht zu und drittens ist es untersagt, das BfV einer polizeilichen Dienststelle anzugliedern" (Aus Politik und Zeitgeschichte, 12/2007).

Diese vom Bundestag herausgegeben Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte fasst in einem Artikel von Lars Normann - der den "Sicherheitsgesetzen" wohlwollend gegenübersteht - die historische Bedeutung des Trennungsgebots mit den Worten zusammen: "Diese expliziten Einschränkungen der verfassungsschützerischen Tätigkeit sind eine Konsequenz aus den historischen Erfahrungen des ‚Dritten Reiches’. Die ‚Gestapo’ vereinte in sich Exekutiv- und Überwachungsfunktionen, wodurch sie willkürlich und ohne jede Beschränkung im Namen des diktatorischen Regimes tätig werden konnte. Vergleichbare Kompetenzen hatte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), der Geheimdienst der DDR.

Nach dem historischen Grundprinzip war das Trennungsgebot vor den Terroranschlägen längst zu einem wichtigen gewohnheitsrechtlichen Element des Selbstverständnisses unserer rechtsstaatlichen Ordnung geworden, obwohl eine explizite Vorschrift gemäß dem Polizeibrief weder im Deutschlandvertrag von 1955 noch im Einigungsvertrag von 1990 (bundes-)verfassungsrechtlich normiert worden ist."

Mit anderen Worten: durch die Aufweichung des Trennungsgebots hat der Bundestag dem BKA Kompetenzen eingeräumt, wie sie die Gestapo hatte.

Die Behauptung eine Neufassung des BKA-Gesetzes sei angesichts einer Erhöhung terroristischer Gefahren dringend notwendig ist ebenso verlogen wie zynisch. Soweit es eine solche Gefahr gibt, ist diese in erster Linie ein Ergebnis der faktischen Unterstützung des Angriffskriegs gegen den Irak durch die rot-grüne Bundesregierung und der Teilnahme der Bundeswehr am militärischen Abenteuer in Afghanistan zuzuschreiben. Das aggressive militärische Auftreten Deutschlands wird aber von Regierung und Parlament nicht in Frage gestellt - im Gegenteil: in der Woche der Verabschiedung des BKA-Gesetzes wurde durch den Bundestag auch die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan beschlossen, obwohl der Regierung sehr bewusst ist, dass die große Mehrheit der Bevölkerung ihn ablehnt

Anfang Oktober, nach dem Beginn des Zusammenbruchs der Finanzmärkte, hat sich Bundesinnenminister Schäuble (CDU) zu den Auswirkungen auf die Gesellschaft geäußert: "Wir wissen von der Weltwirtschaftskrise der zwanziger Jahre, dass aus einer wirtschaftlichen Krise eine unglaubliche Bedrohung für die gesamte Gesellschaft erwachsen kann. Die Folgen dieser Depression waren Adolf Hitler und indirekt der Zweite Weltkrieg und Auschwitz.". Niemand wisse derzeit, "wie schlimm diese Krise noch wird", sagte er in einem Interview mit Spiegel-Online.

Wolfgang Schäuble erwähnt wohlweißlich nicht, dass in der Wirtschaftskrise der zwanziger Jahre nicht nur die faschistische NSDAP gewachsen ist und sich zuletzt durchgesetzt hat, sondern auch sozialistische politische und gesellschaftliche Tendenzen, insbesondere die KPD.

In Wirklichkeit sieht Schäuble die "Bedrohung" der Gesellschaft darin, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung immer weniger bereit ist Sozialabbau und Militarismus hinzunehmen, während gleichzeitig gigantische Milliardenbeträge an die Finanz- und Wirtschaftselite in Banken und Konzernzentralen verteilt werden.

Siehe auch:
Ausbau des Überwachungsstaats - Kabinett verabschiedet BKA-Gesetz
(12. Juni 2008)
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