Vier Jahre rot-grüne Innenpolitik

Der Staat rüstet auf

In ihrer vierjährigen Amtszeit hat die rot-grüne Bundesregierung wie kaum eine Regierung vor ihr Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten ausgedehnt und Bürgerrechte eingeschränkt.

Innenminister Otto Schily (SPD) knüpfte dabei nahtlos an die Methode seines Vorgängers Manfred Kanther (CDU) an, jedes singuläre Ereignis zu einer allgemeinen Bedrohungslage aufzubauschen. Konkrete Vorfälle wie Sexualdelikte, terroristische Anschläge, rechtsextremistische Gewalttaten und Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität wurden benutzt, um diffuse Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung zu schüren. Diese dienten dann als Grundlage und Rechtfertigung für einschneidende gesetzliche Maßnahmen, die demokratische und freiheitliche Rechte massiv einschränken.

Auf diese Weise sind von Schily immer neue Gesetzespakete auf den Weg gebracht worden. An einer ehrlichen Diskussion über das tatsächliche Ausmaß der Bedrohung oder gar über die gesellschaftspolitischen Ursachen bestand dabei von Seiten der Politik und der Medien kein Interesse. Ebenso unterblieb eine Bewertung der Wirksamkeit und eine Analyse der Konsequenzen der getroffenen Maßnahmen.

Lauschangriff, NPD-Verbot und Gen-Datei

In den ersten drei Jahren der rot-grünen Regierung bestimmten die Organisierte Kriminalität, Sexualdelikte und der Rechtsextremismus die innenpolitische Debatte. Zustatten kam der Koalition dabei ein 1999 ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Teile des Gesetzes zur "Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses", besser bekannt als "Großer Lauschangriff", für verfassungswidrig erklärte und gesetzliche Präzisierungen anmahnte.

1994 unter der Kohl-Regierung mit Unterstützung der SPD im Bundestag verabschiedet, zielte dieses Gesetz vorgeblich auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Um gegen die angeblich allgegenwärtige Bedrohung durch technisch hochgerüstete ausländische mafiöse Banden ("Russen-Mafia", chinesische Triaden) vorzugehen, wurden damals die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten bei der Überwachung von Verdächtigen drastisch ausgeweitet.

Die Verfassungsrichter hatten insbesondere einen sensibleren Umgang mit personenbezogenen Daten verlangt, doch Otto Schily nutzte im Frühjahr 2001 die Überarbeitung des Gesetzes, um noch weitreichendere Einschnitte in demokratische Grundrechte vorzunehmen. Als Vorwand dienten ihm die immer noch anhaltende Diskussion über die Organisierte Kriminalität, aktuelle rechtsextremistische Anschläge und der Beginn des Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme NPD.

Im überarbeiteten Gesetz werden die Abhörmöglichkeiten ausgedehnt - auch über Glasfaserkabel laufende Telefongespräche und E-Mails sowie die Kommunikation im Ausland dürfen jetzt ausspioniert werden. Außerdem werden die Verwendungsmöglichkeiten von Telefonprotokollen und V-Mann-Berichten, die bisher nur in Strafprozessen eingesetzt werden durften, auf Verbotsverfahren gegen "verfassungswidrige Parteien und extremistische Organisationen" ausgeweitet.

Mit dem "Kampf gegen Rechts" begründet, stieß das Gesetz auf breite Zustimmung in Parlament und Medien. Tatsächlich hat sich der Staat aber Bespitzelungs- und Überwachungsinstrumente geschaffen, die sich gegen die gesamte Bevölkerung richten.

In ähnlicher Weise wurden Sexualdelikte ausgenutzt. Unter dem Vorwand, einzelne Täter schneller ermitteln zu können, weitete die rot-grünen Bundesregierung die Zugriffsmöglichkeiten von Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten auf die 1998 von Kanther eingeführte zentrale Gen-Datei bereits 1999 drastisch aus. In dieser Gen-Datei sind nicht nur die "genetischen Fingerabdrücke" von Sexualstraftätern gespeichert, sondern von allen Personen, die sich einer "Tat von erheblicher Bedeutung" schuldig gemacht haben. Staatlicher Verfolgungs- und Registrierungswillkür sind dadurch Tür und Tor geöffnet. Innerhalb von nur drei Jahren sind bereits 125.000 Datensätze beim Bundeskriminalamt gespeichert worden.

In der hysterisch geführten Debatte wurden sogar noch weiterreichende Vorschläge, wie die zentrale Speicherung genetischer Daten und Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung, diskutiert.

Im Anschluss an diese Diskussion wurde im Mai 2002 auch die Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung für "rückfallgefährdete" Täter ausgeweitet. Durch die so genannte "vorbehaltene Sicherheitsverwahrung" kann künftig bereits während des Strafvollzugs die Entlassung von Straftätern durch Überstellung in den Maßregelvollzug verhindert werden.

Ab Sommer 2000 bestimmte der Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD die Schlagzeilen. In diesem Jahr kam es zu einer großen Koalition aller Parlamentsparteien für ein Verbot der NPD.

Die WSWS schrieb damals: "Das Verbot einer Partei, auch wenn es sich um eine rechte Partei handelt, bedeutet immer eine grundlegende Einschränkung der demokratischen Rechte der Bevölkerung. Staatliche Organe maßen sich das Recht an, darüber zu entscheiden, welche Parteien sich die Bevölkerung aufbauen darf und welche nicht. [...] Ungeachtet der zunächst gegen Rechts gerichteten Stoßkraft zielt auch ein Verbot der NPD darauf ab, die politischen Rechte der Bevölkerung einzuschränken und die Autorität und Kontrolle des Staates zu stärken. Es schafft einen Präzedenzfall, der benutzt werden wird, um in Zukunft jede Opposition gegen die bestehenden gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse zu kriminalisieren und zu unterdrücken."

Diese Warnung wurde seither durch die Tatsache unterstrichen, dass die NPD bis in die höchsten Führungsgremien vom Verfassungsschutz durchsetzt ist. Das gesamte Verbotsverfahren ist ins Stocken geraten, weil viele Aussagen, die dem Gericht als Beweis für die Verfassungswidrigkeit der NPD vorgelegt wurden, von Agenten des Geheimdiensts stammen. Die Organisation, deren Verbot den Präzedenzfall für einen massiven Eingriff in demokratische Rechte liefern soll, hat sich als vom Staat selbst gesponsertes Frankenstein-Monster entpuppt.

Hinzu kommt, dass neben dem Verfassungsschutz auch die politischen Parteien zum Wachstums der NPD und anderer rechtsextremer Organisationen beigetragen haben. Die Passivität, mit der sie Terrorakten und rassistischen Übergriffen gegen Ausländer zusahen, und ihre eigenen Kampagnen gegen Asylsuchende und Zuwanderer haben den rechten Ausländerfeinden Auftrieb gegeben.

Die Aktivitäten der Rechtsextremen dienten auch als Vorwand für die Einschränkung des Demonstrationsrechtes, die Ende 2000 von allen Bundestagsparteien getragen wurde. Danach können Demonstrationen und Versammlungen an "Orten von hervorgehobener Bedeutung" ebenso verboten werden wie Demonstrationen, die "die Annahme rechtfertigen", dass Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht und Massenmord, Krieg und Vertreibung verharmlost werden.

Aufgrund der bewusst schwammigen Formulierungen können die Innenbezirke größerer Städte praktisch komplett zu demonstrationsfreien Zonen erklärt werden. Selbst Demonstrationen gegen den Golf- oder Kosovokrieg hätten sich auf dieser Grundlage als Verherrlichung der Gewalt- und Willkürherrschaft von Milosevic und Saddam Hussein oder als Verharmlosung von Massenmord und Vertreibung untersagen lassen.

Das Anti-Terror-Paket I und II

Die tragischen Terroranschläge in New York und Washington kennzeichneten auch in der deutschen Innenpolitik eine Zäsur. Sie beschleunigten den Abbau von demokratischen Rechten in einem beispiellosen Ausmaß. Politiker aller Parteien überboten sich mit Vorschlägen zur "Terrorismusbekämpfung", die vor den Attacken unvorstellbar gewesen wären.

Innerhalb von Tagen lag dann auch ein erster Gesetzesvorschlag aus dem Innenministerium auf dem Tisch, das so genannte "Anti-Terror-Paket", dem bald ein zweites folgte. Die Eile, mit der die beiden Sicherheitspakete durch die parlamentarischen Organe gepeitscht wurden, führte dabei zu absurden Vorgängen. So wussten die meisten Abgeordneten des Innenausschusses bei der abschließenden Sitzung über das "Anti-Terror-Paket II" nicht, worüber sie abstimmten, da ihnen der Text noch gar nicht vorlag. Dieser wurde erst nach der Abstimmung per E-Mail ins Büro geschickt.

Insgesamt wurden im Zuge der beiden Sicherheitspakete rund hundert Gesetze novelliert, die die Ausweitung und Verschärfung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden zum Inhalt haben. Die Sicherheitspakete wurden als Beitrag zur Stärkung der Sicherheit der Bürger vor vergleichbaren Anschlägen und zur Ergreifung von Tätern und Unterstützern dargestellt, dienten aber dem Ausbau des Überwachungsstaates und dem drastischen Abbau von freiheitlichen und demokratischen Rechten.

Die Novellierungen lassen sich grob in drei Bereiche einteilen, die wie gut geschmierte Zahnräder ineinander greifen.

Erstens stärken sie die Befugnisse der Sicherheitsorgane - von Geheimdiensten, Polizei und Bundesgrenzschutz einschließlich der Bundeswehr.

Schon allein durch die Diskussion ist die Hemmschwelle für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gesenkt worden. Als Schily und Oppositionspolitiker verlangten, die Bundeswehr müsse zukünftig auch im Inland aktive werden können, entgegnete ihnen der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD), dies sei in "bestimmten Situationen" rechtlich längst möglich. Ein Einsatz des Militärs auch gegen die eigene Bevölkerung ist damit nicht länger undenkbar.

Das Sicherheitspaket I stellt den Geheimdiensten und dem Bundesgrenzschutz zusätzliche Mittel von insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Sie werden durch eine Erhöhung der Steuer auf Tabak und Versicherungen finanziert. Die Parallel zur Einführung der Sektsteuer zur Finanzierung des Flottenaufbaus im deutschen Kaiserreiches ist unübersehbar.

Durch die verstärkte Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei wird die in der Verfassung verankerte Trennung der beiden Sicherheitsorgane aufgehoben. Diese Trennung war nach dem Zusammenbruch des Hitler-Regimes von den Alliierten durchgesetzt worden, damit nie wieder eine allmächtige Polizeibehörde wie die Gestapo entsteht.

Schließlich ist der Kontrollbereich des Bundesgrenzschutzes an den Küsten landseitig auf 80 Kilometer ausgedehnt worden, wodurch der BGS mehr und mehr zu einer Bundespolizei ausgebaut wird.

Als zweites betreffen die Sicherheitspakete die Strafverfolgung. Hierunter fällt die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung sowie die Wiederaufnahme der Rasterfahndung, die zuletzt in den 70er Jahren bei der Terroristenjagd zum Einsatz kam. In die Rasterfahndung einbezogen wurden Daten von Universitäten, Einwohnermeldeämtern, Firmen und dem Ausländerzentralregister.

Dadurch konnten alleine in Nordrhein-Westfalen fünf Millionen Menschen - das ist jeder vierte Einwohner des Bundeslandes oder fast jeder männliche Bewohner im Alter zwischen 18 und 50 Jahren - überprüft werden, u.a. sämtliche 500.000 Studenten. 11.000 Datensätze wurden schließlich zur weiteren Bearbeitung an das Bundeskriminalamt nach Wiesbaden geschickt.

Hinzu kommt die Erweiterung des umstrittenen Anti-Terrorparagraphen 129a im Strafgesetzbuch, der die Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt und zur Zeit seiner Einführung 1976 im Zuge der Terroristenjagd zu willkürlichen Überwachungsaktionen und falschen Verdächtigungen führte.

In der Koalitionsvereinbarung hatten SPD und Grüne vereinbart, diesen Paragraphen abzuschaffen. Nun wurde er um einen weiteren Passus 129b ergänzt, der sich auf ausländische Terrororganisation bezieht und bereits deren Unterstützung unter Strafe stellt. Der staatlichen Willkür wird gleich doppelt Tür und Tor geöffnet, da unklar ist, nach welchen Grundsätzen eine ausländische Organisation als terroristisch einzustufen ist und was genau unter "Unterstützung" zu verstehen ist.

Hierbei wurden auch die Abschiebegründe für Flüchtlinge ausgeweitet, selbst wenn sie unter dem Abschiebeschutz der Genfer Flüchtlingskonvention stehen. Neben der Unterstützung einer ausländischen mutmaßlich terroristischen Vereinigung reicht jetzt eine diffuse Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder die Beteiligung an Gewalttätigkeiten bei der Verfolgung politischer Ziele für eine sofortige Vollstreckung der Abschiebung aus.

Der dritte Bereich, auf den die Sicherheitspakete zielen, betrifft schließlich den Abbau von Bürgerrechten. Dazu gehört die massive Einschränkung des Datenschutzes. Dem Verfassungsschutz wird nahezu uneingeschränkter Zugriff auf Telekommunikationsverbindungen aller Art, auf Daten von Luftfahrtgesellschaften und Einblick in Konten und Bankverbindungen gewährt. Routinemäßig sollen Arbeitnehmer in "sicherheitsempfindlichen Bereichen" überprüft werden, die Videoüberwachung wird ausgedehnt und schließlich ist die Grundlage für die Aufnahme biometrischer Daten wie Fingerabdrücke, Muster der Augeniris u.ä. in Personalausweis und Pass geschaffen worden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Daten der gesamten Bevölkerung in einer zentralen Überwachungsdatei gespeichert sind.

Die Aushöhlung des Datenschutzes und der Bürgerrechte sorgt zusammen mit der Rasterfahndung dafür, dass die rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird. Stattdessen werden nun alle Bürger unter Generalverdacht gestellt und als Sicherheitsrisiko angesehen.

Kritische Einwände von Sachverständigen wischt Otto Schily lapidar beiseite: "Wer frei leben will, braucht Sicherheit vor Kriminalität und Terrorismus. Diese Sorge bewegt die Menschen und nicht die angestaubte Theorie vom angeblich allmächtigen Überwachungsstaat."

Wie wir gezeigt haben, verhält es sich umgekehrt. Die Sicherheitshysterie geht nicht von der Bevölkerung aus, sondern wird gezielt von oben geschürt. Die unter dem Vorwand der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung von der rot-grünen Regierung beschlossenen Gesetze können nur als Maßnahmen zur Vorbereitung auf bevorstehende Klassenauseinandersetzungen verstanden werden, die angesichts der immer stärkeren Polarisierung der Gesellschaft unvermeidlich sind.

Siehe auch:
Otto Schilys Anschlag auf demokratische Grundrechte
(1. November 2001)
Schilys Polizeistaatsmaßnahmen
( 25. September 2001)
Was bedeutet ein NPD-Verbot?
( 2. November 2000)
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