Schill-Partei gibt im Hamburger Senat den Ton an

Neues Gesetz weitet Befugnisse des Verfassungsschutzes aus

Der Stern der Schill-Partei, die bei den Hamburger Senatswahlen vor einem Jahr überraschend 19 Prozent der Stimmen gewann, ist längst wieder gesunken. Bei der Bundestagswahl vom 22. September votierten in der Hansestadt nur noch vier Prozent der Wähler für die Partei des Law-and-Order-Manns, der sich als "Richter gnadenlos" einen Namen gemacht hatte. Dennoch gibt Ronald Schill im Hamburger Senat weiterhin den Ton an. Der rechte Demagoge und Populist wird von den etablierten Parteien als Hebel benutzt, um demokratische Grundrechte aufzubrechen.

Am 11. September verabschiedete die aus CDU, FDP und Schills Partei Rechtsstaatliche Offensive (PRO) bestehende Senatsmehrheit eine Gesetzesnovelle, die die Abhörbefugnisse des Geheimdiensts drastisch ausweitet. Die Novelle stammt aus dem Haus von Innensenator Schill. Pate stand das zweite Sicherheitspaket von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), das das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis massiv einschränkt und bei begründetem Verdacht das Öffnen von Briefen sowie das Abhören von Telephon und Wohnung ermöglicht.

Schills Verfassungsschutzgesetz geht allerdings noch wesentlich weiter als sein Vorbild. Während das Bundesgesetz vorschreibt, dass jeder Abhörantrag des Verfassungsschutzes von einem Parlamentarischen Kontrollgremium, der sogenannten G 10-Kommission, genehmigt wird, sieht das Hamburger Gesetz Ausnahmen von dieser Regel vor. Es lässt den Geheimdienst also völlig unkontrolliert agieren.

Ferner erlaubt es nicht nur die Observation direkt Verdächtiger, sondern auch unverdächtiger Dritter, die mit Verdächtigen in Kontakt stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Dritten von Berufs wegen zum Schweigen verpflichtet sind. Für Journalisten, Anwälte, Ärzte oder Pfarrer wird keine Ausnahme gemacht. Sie alle können nach Schills Gesetzesvorschlag vom Verfassungsschutz belauscht und bespitzelt werden.

Das kann zur Folge haben, dass ein Journalist am Arbeitsplatz, in seiner Wohnung oder in seinem Auto mit Wanzen und Kameras beobachtet wird, weil er im Laufe einer Recherche mit Menschen Kontakt hatte, die dem Verfassungsschutz verdächtig erscheinen. Von Pressefreiheit kann dann kaum mehr die Rede sein.

Der Verfassungsschutz kann in diesem Zusammenhang auch zur Aufdeckung organisierter Kriminalität eingesetzt werden. Das bedeutet eine Aufweichen der Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die Trennung dieser beiden Institutionen geht auf die Erfahrungen mit der faschistischen Gestapo zurück und galt bisher als Vorraussetzung für eine demokratische Ordnung.

Die Verabschiedung der Gesetzesnovelle durch den Senat löste eine Welle von Protesten aus. Gewerkschaften, Verbände von Ärzten, Anwälten und Journalisten sowie die beiden großen christlichen Kirchen bildeten eine Allianz gegen das Gesetzesvorhaben. Stern-Redakteur Andreas Petzold sprach von dem "dreistesten Angriff auf die Pressefreiheit seit der Spiegelaffäre 1962". Eine andere Parallele zog der Vertreter der katholischen Kirche bei Bürgerschaft und Senat Peter Laschinski: "Gegen einen Eingriff in das Beichtgeheimnis haben Geistliche gegen Diktaturen aus allen Richtungen Widerstand geleistet."

Der Präsident der Hanseatischen Ärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, betonte, dass es nicht um Partikularinteressen einzelner Berufsgruppen, sondern "um elementare Bürger- und Menschenrechte" gehe. "Was Arzt und Patient in der Diagnose oder Behandlungssituation besprechen, darf niemanden etwas angehen. Wanzen und Kameras haben in Arztpraxen nichts zu suchen."

Selbst Bild-Chefredakteur Kai Diekmann nannte die Novelle einen "Akt der Barbarei". Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer erwägt sogar eine Verfassungsklage, falls das Gesetz in dieser Form die Bürgerschaft passieren sollte. Auch Hamburgs SPD-Opposition drohte mit einer Klage beim Verfassungsgericht.

Erst auf diese Proteste hin rückten die FDP und Teile der CDU etwas von dem Gesetzesentwurf ab. Die Spitze der Hamburger FDP sprach sich dafür aus, bei der Novellierung nicht über das Bundesgesetz hinauszugehen. Am 19. Oktober berichtet die taz, Schills Vorschlag gehe nun auch einigen CDU-Abgeordneten zu weit.

Aufgrund dieser Entwicklung lud der Rechtsausschuss der Bürgerschaft vier Experten ein, um den Gesetzesentwurf zu beurteilen. Sowohl der frühere FDP-Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig, wie der Verfassungsjurist Manfred Baldus und der Verfassungsrechtler Norman Paech schlugen massive Veränderungen am Gesetzentwurf vor. Der frühere Bundesverfassungsschutzpräsident und CDU-Innensenator von Berlin, Eckart Werthebach, sagte, nicht nur Berufsgeheimnisträger sollten vom Abhören ausgenommen werden, auch alle anderen Bürger dürften nicht ohne weiteres belauscht werden, weil sonst "ein Grundrecht im Wesensgehalt angetastet" sei.

Der Hamburger CDU-Vorsitzende Dirk Fischer hatte vorher noch erklärt, die vorgesehenen Verschärfungen hätten "die uneingeschränkte und kämpferische Unterstützung der Hamburger CDU".

Am Montag dieser Woche setzten sich die Rechtsexperten der drei Koalitionsparteien dann zusammen und beschlossen eine gemeinsame Linie. Der Gesetzesentwurf soll weitgehend unverändert bleiben. "Wir konnten die FDP von wichtigen Punkten überzeugen", sagte PRO-Fraktionschef Norbert Frühauf. Zwar soll die Hürde für das Überwachen von Personen, die mit Verdächtigen in Kontakt stehen, heraufgesetzt werden, Berufsgeheimnisträger bleiben davon aber nicht ausgeschlossen.

Die Fraktionsvorsitzenden waren sich einig, das leicht veränderte Gesetz nun zügig zu verabschieden. Schon am 27. November soll es der Bürgerschaft vorgelegt werden.

Die Ereignisse in Hamburg zeigen exemplarisch, wie die etablierten Parteien eine rechts-populistische Bewegung benutzen, um das gesamte politische Spektrum nach rechts zu verschieben.

Der Vorgängersenat, eine Koalition aus SPD und GAL (Grüne), hatte auf die wachsende soziale Krise in Hamburg mit harten Law-and-order-Maßnahmen reagiert und Schill so den Weg geebnet. Schill stellte die innere Sicherheit ins Zentrum seines Wahlkampfs. 2000 neue Polizisten, die Abschiebung verdächtiger Ausländer und die Verschärfung zahlreicher Gesetze sollten die Sicherheit auf Hamburgs Straßen garantieren.

Einmal im Senat machten Schill und seine PRO dann hauptsächlich durch Günstlingswirtschaft und peinliche Auftritte von sich reden. Ihre Wahlversprechen erwiesen sich als heiße Luft. Die Polizeireform erschöpfte sich im Vorschlag, die bisherigen Uniformen durch blaue zu ersetzen, die nach Schills Vorstellung durch privates Sponsoring finanziert werden sollten.

Im August geriet Schill bundesweit in die Schlagzeilen, als er während einer Bundestagsdebatte zur Hochwasserkatastrophe sein Rederecht als Vertreter des Landes Hamburg für ausländerfeindliche Tiraden missbrauchte und ihm wegen Überschreitung der Redezeit das Mikrophon ausgestellt wurde.

Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) distanzierte sich, wie so oft, unverzüglich von seinem Koalitionspartner. Wenn es aber darum geht, ein Gesetz zu verabschieden, das grundlegende demokratische Rechte missachtet und für nichtig erklärt, arbeitet er nach wie vor mit der rechts-populistischen Partei zusammen, die über keinerlei Wählerbasis mehr verfügt. Und die FDP ist bemüht, die öffentliche Kritik aufzufangen, um dem Entwurf schließlich mit einigen kosmetischen Änderungen zuzustimmen.

Siehe auch:
Die Hamburg-Wahl und ihre Folgen
(27. September 2001)
Hamburg vor der Wahl
( 13. September 2001)
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