Das neue Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung

Ursache und Wirkung

Anfang Juli beschloss der Bundestag ein neues Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung. Die Änderung des Paragrafen 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt nun, dass Kinder ein "Recht auf gewaltfreie Erziehung" haben. Darüber hinaus wird dieser Paragraf verschärft: "Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig".

Damit folgt die rot-grüne Bundesregierung nicht nur der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1989 die gewaltfreie Erziehung für Kinder einfordert, sondern reagiert auch auf eine gesellschaftliche Entwicklung: die zunehmende Gewalt in der Gesellschaft, nicht nur gegen Kinder. Nicht anders sind die Hinweise von Politikern und Jugendforschern zu verstehen, dass die kindlichen und jugendlichen Opfer später Gefahr laufen, zu Tätern zu werden.

Insbesondere Bündnis 90 / Die Grünen haben diese Gesetzesreform seit Jahren verlangt. Vor drei Jahren einigten sich die jetzigen Regierungsparteien mit der damaligen Kohl-Regierung auf eine Änderung des entsprechenden Paragrafen, die aber lediglich "körperliche und seelische Misshandlungen" für "unzulässig" erklärte.

Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) äußerte sich höchst zufrieden mit dem neuen Gesetz. Damit werde ein neues Leitbild in der Erziehung festgeschrieben. Es gelte, einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft einzuleiten.

Bergmann nannte das Gesetz und ihre "flankierenden Maßnahmen" vor allem eine Prävention gegen Gewalt in der Familie - und damit in der Gesellschaft. Dieser Interpretation schlossen sich auch Organisationen und Vereine an, die sich dem Schutz von Kindern verschrieben haben, allen voran der Deutsche Kinderschutzbund. Doch bei genauerer Betrachtung muss man diagnostizieren, dass dies bei weitem zu kurz gegriffen ist.

Gewaltlosigkeit in der Erziehung sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die Gewaltlosigkeit - zumindest im zwischenmenschlichen Bereich - ist unter Erwachsenen weitgehend gesetzlich geregelt. Kein Erwachsener darf dem Gesetz folgend ungestraft einen anderen Erwachsenen schlagen. Es wäre nur konsequent, wenn dies auch in der Familie gelten würde. Doch die Gesetze gegen Gewalt unter Erwachsenen haben bislang das Problem nicht gelöst. Die Gesetze gegen die - physische und verbale/psychische - Gewalt gegen Frauen sind geradezu ein tragisches Paradebeispiel, dass kein Gesetz der Welt die Gewalt in einer Gesellschaft verhindert, die selbst auf Gewalt und Macht aufgebaut ist.

Indirekt wird dies auch anerkannt, indem angekündigt wird, dass die Gesetzesänderung von einer Kampagne des Bundesfamilienministeriums im Herbst begleitet werden wird, die eine gesellschaftliche Diskussion über den Sinn bzw. Unsinn über die "Züchtigung" von Kindern (ein Begriff aus der preußischen Rechtsordnung) initiieren soll. Doch hat diese geplante Kampagne vor allem eines zur Prämisse: Dass die Gewalt in der Erziehung aus der Vorstellung resultiert, "eine Tracht Prügel hat noch niemandem geschadet". Diese Kampagne richtet sich demnach an Eltern und Pädagogen, die Prügel und Schläge als ein adäquates Mittel der Erziehung ansehen. Natürlich gibt es solche Individuen. So hält der Pädagoge Jörg Diedrich vom Therapiezentrum Schwarzwaldpark in Freudenstadt es generell für bedenklich, auf Gewalt als Erziehungsmaßnahme zu verzichten. Ein Kind müsse lernen, "mit Demütigungen umzugehen". Der Leiter des bayerischen Landesjugendamtes Robert Sauter forderte, vielmehr die "Pflichten des Kindes festzuschreiben". Solche Pflichten seien zum Beispiel, "den elterlichen Erziehungsmaßnahmen Folge zu leisten".

Doch stellen Menschen vom Schlage eines Sauters eine Minderheit dar. Eine vom niedersächsischen Jugendforscher und Kriminologen Christian Pfeiffer durchgeführte Erhebung im gesamten Bundesgebiet ergab, dass 43 Prozent der befragten Neunt-Klässler noch niemals von ihren Eltern geschlagen worden waren. Der Großteil der Gewalt innerhalb von Familien ist Ausnahme- und Spannungssituationen geschuldet. Die meisten Eltern, die ihre Kinder schlagen, haben anschließend ein schlechtes Gewissen und entschuldigen sich nicht selten bei ihren Kindern. Der Grund für diese Art der familiären Gewalt sind soziale Spannungen. Eltern fühlen sich in diesen Situationen schlicht überfordert. Diese Art der Gewalt gegen Kinder ist nicht eine Frage der Überzeugung. Diese Eltern brauchen Hilfe, meistens vor allem materielle. Auch dies zeigen statistische Erhebungen. Je niedriger der soziale Status und das finanzielle Einkommen der Eltern, desto häufiger erfahren Kinder Gewalt.

Um der Gewalt gegen Kinder zu begegnen, wäre daher ein Kampf den sozialen Missständen vonnöten: der Armut, der Arbeitslosigkeit, dem Alleingelassensein von Alleinerziehenden, usw. usf. Familienministerin Bergmann will für ihre Öffentlichkeitskampagne "Geld zusammenkratzen". Sie sollte lieber Finanzen "zusammenkratzen" für die Erhöhung der Sozial- und Arbeitslosenhilfe, des Erziehungsgeldes, der Renten, der Schaffung von Arbeitsplätzen, Kindertagesstätten und -gärten usw. Das wäre die geeignete Initiative gegen die familiäre Gewalt. Doch alle Maßnahmen der Bundesregierung in den zwei Jahren ihrer Amtszeit sprechen eine entgegengesetzte Sprache. Sie konterkarieren die Aussagen ihrer Familienministerin. Der Wortlaut des neuen Gesetzes, so richtig und allgemeingültig er sein mag, kann aus dem Munde der Bundesregierung und der sie bildenden Parteien SPD und Grüne nur als Heuchelei bezeichnet werden.

Darüber hinaus soll das neue Gesetz auch weitreichende Folgen für die Arbeit der Jugendämter haben. Kinder haben nun einen ausdrücklich formulierten Rechtsanspruch auf eine von jeglicher Gewalt freie Erziehung. Alle Befürworter auf Seiten der Regierungsparteien erklärten, dass damit nicht eine Kriminalisierung der Eltern beabsichtigt sei. In der Tat ist die viel zitierte Ohrfeige nicht strafrechtlich verboten, sondern nur "geächtet". Die Gerichte gehen daher nicht davon aus, dass sie zukünftig mehr entsprechende Fälle zu verhandeln haben. Juristisch relevant sind nach wie vor "nur" Misshandlungen, die aber schon immer verboten und strafrechtlich zu verfolgen waren.

Das neue Gesetz wird allerdings eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten, zumindest aber eine gewaltige Aufwertung der Jugendämter zur Folge haben. Sie sollen verstärkt überlasteten Eltern "Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen gewaltfrei gelöst werden können". Sie werden durch die Neuregelung weitere Befugnisse haben als je zuvor. So wird zwar nicht "der Staatsanwalt ins Kinderzimmer" vordringen, wie Grüne und Sozialdemokraten beschwichtigten, dafür aber das Jugendamt.

Ohne alle Mitarbeiter der Jugendämter über einen Kamm scheren zu wollen: auch diese repräsentieren die deutsche Gesellschaft mit all ihren Widersprüchen. Da gibt es diejenigen, die selbst bei gemeldeter Misshandlung untätig bleiben, ob wegen Überarbeitung, Resignation, Borniertheit, Abstumpfung, mangelnder Ausbildung oder welchen Gründen auch immer. Auf der anderen Seite berichten die Medien von denen, die beispielsweise einer Mutter das Sorgerecht über ihr Kind entziehen, weil sie angeblich "nur" einen "Intelligenzquotienten" von 84 habe. Auch hier darf über die Gründe nur spekuliert werden: falsch verstandene Fürsorgepflicht, Übereifer, Borniertheit, mangelnde Ausbildung, usw. Doch von geplanten großen finanziellen Mitteln für die Aufstockung der Mitarbeiterzahl der Jugendämter oder für deren Ausbildung durch die besten und fortschrittlichsten Pädagogen ist keine Rede, weder von der Bundesregierung noch von den notorisch ihre Finanzarmut beklagenden Kommunen.

Die Kommunen als unmittelbare Finanziers der Jugendämter haben daher bereits im Vorfeld - sozusagen präventiv - verdeutlicht, dass kein zusätzliches Geld aufgebracht werden kann.

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